Um die rasante Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus auf Teneriffa zu stoppen, stimmte der EZB-Rat in einer gestrigen außerordentlichen Sitzung neuen Maßnahmen zu. Dies gab Kanaren-Präsident Ángel Víctor Torres noch am Abend bekannt.
Zu den Maßnahmen, die ab Freitag, dem 18. Dezember, ab Mitternacht für 14 Tage in Kraft treten, zählt unter anderem die Beschränkung der Ein- und Ausreise von und nach Teneriffa. Zudem wird die Mobilität der Bewohner zwischen den Gemeinden eingeschränkt.
Ausnahmen gelten für die Aktivitäten, die im Artikel 6 des Alarmdekrets von 25. Oktober verankert sind:
- Einhaltung von arbeitsrechtlichen, beruflichen, geschäftlichen, institutionellen oder rechtlichen Verpflichtungen.
- Besuch von Universitäts-, Lehr- und Bildungszentren, einschließlich Kindergärten.
- Rückkehr an den Wohnort.
- Unterstützung und Betreuung älterer Menschen, Minderjährigen, Angehörigen, Menschen mit Behinderungen oder besonders Schutzbedürftiger.
- Fahrten zu Finanz- und Versicherungsunternehmen oder Tankstellen in benachbarten Gebieten.
- Erforderliche oder dringende Maßnahmen vor öffentlichen, gerichtlichen oder notariellen Stellen.
- Erneuerungen von Genehmigungen und amtlichen Unterlagen sowie andere Verwaltungsverfahren, die nicht verschoben werden können.
- Ablegen von offiziellen Prüfungen oder Tests, die nicht verschoben werden können.
- Aufgrund höherer Gewalt oder Notsituation.
- Jede andere Aktivität ähnlicher Art, die ordnungsgemäß akkreditiert ist.
Weitere beschlossene Maßnahmen sind u.a.
- Bei privaten Treffen am 24., 25. und 31. Dezember sowie am 1. Januar gilt eine Begrenzung von 6 Personen, außer im Fall von Mitbewohnern. Kinder bis 6 Jahren sind hiervon ausgeschlossen.
- Die nächtliche Ausgangssperre wurde eine Stunde vorverlegt und gilt nun von 22.00 bis 06.00 Uhr. An Heiligabend und Silvester von 00:30 bis 06.00 Uhr. Zudem gilt auch hier die Ausnahmeregelung des Alarmdekrets.
- Der öffentliche Personennahverkehr in Städten und Großstädten wurde auf 50% reduziert.
- Der Verkauf von Alkohol auf öffentlichen Straßen verboten. Die nächtliche Schließung von Parks und anderweitigen Erholungsgebieten, welche als Treffpunkte für feierwütige Jugendliche dienen, wird empfohlen.
- Touristen aus dem In- und Ausland müssen bei Einreise nach Teneriffa einen negativen Coronavirus-Test und eine Buchungsbestätigung eines Hotels oder anderweitigen touristischen Einrichtung vorlegen.