Die Generaldirektion für Sicherheit und Notfall der Kanarischen Regierung hat in einer Sitzung beschlossen, dass Anbieter und Sportler von Sportarten welche in die Kategorie Risikosportarten fallen eine Haftpflichtversicherung besitzen müssen welche im Falle eines Notfalles die Rettungskosten tragen. Im Gesetz soll der § 171 um diese Klausel über diese Gebührenordnung und Preise erweitert werden.
Gerade Wandern und Gleitschirmfliegen sind die beiden Freitzeitaktivitäten, welche die meisten Rettungseinsätze auf den Kanaren Jahr für Jahr notwendig machen. Ein erstmaliger Fall bei welchem zur Kasse gebeten worden war fand auf den Kanaren im Jahr 2013 statt, als ein Reiter auf Gran Canaria der in unwegsamem Gelände von seinem Pferd in einen Barranco stürzte.
Zu diesen Risikosportarten zählen unter anderem:
Tauchen, Langstrecken-Schwimmen, Windsurfen, Kitesurfen, Wasserski, Wakeboard, Wakesurf, Jet-Ski, Boogie-Boarding, Surfen, Rafting,Hydro, Kanu, Rudern, Canyoning, Bungee-Jumping, Kite-Buggy, Quads, Klettern, Höhlenforschung, Mountainbiking, Motocross, Moto-Trial, Geländereiten, Skifahren, Snowboarden, Paraski, Snowbike, Ballonfahren, Fallschirmspringen, Base Jumping, Ultraleicht-Fluggeräte mit und ohne Motor, Paragleiten, Drachenfliegen und Parasailing
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