Das Oberste Gericht der Kanaren hat die dreijährige Haftstrafe für drei Männer bestätigt, die als Bootsführer eines Cayucos 56 Menschen, darunter zwei Minderjährige, am Sonntag auf El Hierro anlanden ließen. Die aus Mali, Mauretanien, Gambia und Senegal stammenden Migranten waren am Dienstag der Vorwoche von der mauretanischen Küste aufgebrochen und hatten fünf Tage lang unter extrem schwierigen Bedingungen auf See verbracht. Während der Überfahrt versagten die Motoren mehrfach, was die Sicherheit aller an Bord gefährdete. Die Passagiere verfügten zwar über Lebensmittel und Wasser, doch die mangelhafte Ausstattung des Bootes führte zu einer riskanten Situation.
Das Gericht betonte in seinem Urteil, dass es glücklicherweise weder Todesopfer noch medizinische Notfälle gab. Dennoch hob es die Gefährdung durch das Fehlen von GPS, Schwimmwesten und zuverlässigen Motoren hervor. Die Richter sahen die Verantwortung der Angeklagten als erwiesen an und stuften die Überfahrt als „nahezu waghalsig“ ein.
El Hierro: Gericht sieht hohe Verantwortung der Bootsführer
Laut Gericht waren angebliche Verfahrensfehler, etwa bei der Übersetzung eines Dialekts, nicht schwerwiegend genug, um das Urteil aufzuheben. Die Befragung eines Angeklagten erfolgte auf Französisch, einer Sprache, die er beherrscht. Das Gericht stellte klar, dass damit keine Rechte verletzt wurden.
Die Argumente der Angeklagten stützten sich ausschließlich auf eigene Aussagen. Es lagen keine weiteren Beweise vor, die ihre Darstellung hätten untermauern können. Selbst wenn solche Beweise existiert hätten, hätten sie laut Gericht kaum ausgereicht, um das Urteil zu kippen.
Gefährliche Überfahrt ohne Sicherheitsausrüstung
Das Gericht wies auch die Behauptung zurück, einige Migranten hätten als Bootsführer fungiert oder GPS-Geräte mitgeführt. Zwar berichteten Zeugen von Taschen um den Hals, in denen sich möglicherweise Navigationsgeräte befanden, doch das reichte dem Gericht nicht als Nachweis. Zwei Zeugen gaben an, Menschen mit solchen Taschen gesehen zu haben, in denen sich ein Handy oder GPS befunden haben könnte. Diese Aussagen reichten jedoch nicht aus, um die Verurteilung zu verhindern.
Ein weiterer Zeuge erklärte, es habe an Bord keine Schwimmwesten oder Positionslichter gegeben. Auch an ein automatisches Navigationssystem konnte er sich nicht erinnern. Die Polizei hatte nach Ankunft auf El Hierro Fotos vorgelegt, um die Bootsführer zu identifizieren. Das Gericht sah darin ein übliches und ausreichendes Verfahren zur Beweisführung.
Haftstrafe als Signal gegen riskante Migration auf den Kanaren
Mit dem Urteil setzt das Oberste Gericht der Kanaren ein klares Zeichen: Wer gefährliche Überfahrten ohne Sicherheitsvorkehrungen organisiert, muss mit konsequenter Bestrafung rechnen – auch wenn es keine Todesopfer gibt. Die dreijährige Haftstrafe und ihre gerichtliche Bestätigung sollen potenzielle Organisatoren solcher Fahrten abschrecken. Das Gericht betonte, dass die Sicherheit und das Leben der Menschen nicht für Migrationsversuche aufs Spiel gesetzt werden dürfen. Wer solche gefährlichen Reisen ermöglicht, wird zur Verantwortung gezogen.



