La Frontera erhält 147.751,02 Euro vom kanarischen Regierungsrat für Territorialpolitik, Kohäsion und Wasser. Die Mittel finanzieren die ersten Phasen des neuen Allgemeinen Bebauungsplans (PGO) der Gemeinde.
Worum es geht (TL;DR)
- La Frontera erhält 147.751 Euro für die ersten Phasen des neuen Bebauungsplans.
- Der aktuelle Plan stammt aus 2003 und ist nach 22 Jahren veraltet.
- Der neue Plan integriert Nachhaltigkeit, Bürgerbeteiligung und moderne Infrastrukturplanung.
Die Subvention stammt aus einer Förderrunde für kanarische Gemeinden zur Erstellung, Aktualisierung oder Änderung städtebaulicher Instrumente. Sie wurde im Amtsblatt der Kanarischen Inseln, Nummer 135, vom 9. Juli 2025 veröffentlicht. Die endgültige Entscheidung traf der Minister für Territorialpolitik, Kohäsion und Wasser.
Der neue Allgemeine Bebauungsplan von La Frontera befindet sich in den ersten Entwurfsphasen. Am 28. Januar 2025 wurde das Dienstleistungsbeginnprotokoll unterzeichnet. Damit starteten die Arbeiten zur Erstellung des kommunalen Plans, der strategischen Umweltbewertung und der städtebaulichen Verordnungen. Die Subvention deckt die ersten drei Phasen des Projekts ab – die Phasen 1A, 1B und 2 – mit einer Gesamtinvestition von 147.751,02 Euro.
Neuer Bebauungsplan nach 22 Jahren
Der aktuelle städtebauliche Plan der Gemeinde, der Allgemeine Gemeindebebauungsplan von La Frontera (PGOLF), wurde am 4. Februar 2003 von der Kommission für Raumordnung und Umweltschutz der Kanarischen Inseln (COTMAC) genehmigt und am 4. März 2003 im Amtsblatt veröffentlicht. Nach 22 Jahren ohne Änderungen ist das Dokument angesichts der normativen, territorialen, sozialen und wirtschaftlichen Entwicklungen veraltet.
Der neue Allgemeine Bebauungsplan soll das Entwicklungsmodell von La Frontera an die aktuelle Realität anpassen. Er integriert zeitgemäße Anforderungen in den Bereichen Nachhaltigkeit, Bürgerbeteiligung, Digitalisierung, Denkmalschutz und Infrastrukturplanung. Der Plan aktualisiert die Bestimmungen des PGOLF, verbessert das Management des Gebiets und ermöglicht eine umfassende Sicht auf die Gemeinde aus physischer, sozialer und wirtschaftlicher Perspektive.
Bürgermeister Pablo Rodríguez Cejas erklärte: "Diese Subvention ist ein grundlegender Schritt, um La Frontera ein aktuelles, transparentes und an die tatsächlichen Bedürfnisse der Gemeinde angepasstes Planungsinstrument zu bieten. Der neue Allgemeine Bebauungsplan wird es uns ermöglichen, die Zukunft geordnet, nachhaltig und partizipativ zu planen, die Bedürfnisse unserer Bürger zu berücksichtigen und die ausgewogene Entwicklung unseres Gebiets zu fördern."
Die Erstellung des neuen Plans erfolgt im Einklang mit dem Gesetz 4/2017 vom 13. Juli über Boden und geschützte Naturgebiete der Kanarischen Inseln sowie dem Gesetz 14/2019 vom 25. April über die territoriale Ordnung der touristischen Aktivitäten auf El Hierro, La Gomera und La Palma.
Vorgesehen sind außerdem eine neue kommunale Kartografie, ein aktualisierter Katalog geschützter Elemente und Räume sowie eine wirtschaftlich-finanzielle Studie und ein Aktionsprogramm, das mit den nachhaltigen Entwicklungszielen der Gemeinde übereinstimmt.





















