Spanien erweitert Arbeitsrechte bei Trauerfällen
Die spanische Regierung hat die Erweiterung des Arbeitsrechts bei Trauerfällen angekündigt. Die Vizepräsidentin und Ministerin für Arbeit und soziale Wirtschaft, Yolanda Díaz, enthüllte am 9. Oktober, dass eine neue Regelung zur Änderung des Arbeitnehmerstatuts geplant ist. Diese soll die Rechte bei Todesfällen und Palliativpflege ausbauen.
Díaz erklärte, dass die Reform zwei neue Arten von Freistellungen umfassen wird. Zum einen wird der bestehende Trauerurlaub auf 10 Tage verlängert. Zum anderen wird ein neuer Urlaub für die Begleitung von Angehörigen in der Palliativpflege eingeführt.
Spanische Arbeitsgesetze werden aktualisiert
Die Ministerin betonte, dass diese Maßnahmen notwendig seien, um das Arbeitsrecht an die persönlichen und familiären Realitäten der Beschäftigten anzupassen. Sie unterstrich: „Niemand kann zwei Tage nach dem Tod eines Elternteils oder Kindes gut arbeiten.“
Díaz hob hervor, dass diese Initiative Teil eines umfassenden Prozesses zur Aktualisierung des Arbeitnehmerstatuts ist, den das Ministerium vorantreibt. Ziel ist es, „weiterhin Rechte zu gewinnen und die Arbeitsbedingungen in Spanien zu verbessern“. Die offizielle Vorstellung des Gesetzesvorschlags wird in den kommenden Tagen erwartet.











