Der kanarische Landtag hat am Mittwoch, 12. November, das Gesetz zur nachhaltigen Regelung der touristischen Nutzung von Wohnungen verabschiedet. Es ersetzt das Dekret 113/2015 und schafft erstmals einen umfassenden rechtlichen Rahmen für Ferienvermietungen auf den Inseln.
Worum es geht (TL;DR)
Tourismus- und Arbeitsministerin Jéssica de León bezeichnete das Gesetz als "lange erwartet". Nach zehn Jahren eines Dekrets "ohne klare Regeln" stelle es einen wichtigen Schritt zu einer ausgewogenen Regulierung zwischen Wohnrecht und touristischer Aktivität dar.
De León erklärte, das neue Gesetz vereine das legitime Ferienvermietungsgeschäft mit dem Allgemeininteresse. Es führe territoriale und dichtebezogene Grenzen ein, die bisher nicht existierten. Eine der Hauptmaßnahmen ist die fünfjährige Aussetzung neuer Genehmigungen für Ferienwohnungen, bis die Gemeinden ihre spezifischen Planungen abgeschlossen haben.
90 Prozent der Wohnungen für Wohnzwecke reserviert
Das Gesetz legt fest, dass 90 Prozent der Wohnungen für Wohnzwecke genutzt werden müssen. Nur 10 Prozent sind für Ferienvermietungen vorgesehen. Die Gemeinden haben sechs Monate Zeit, ihre Inspektionspläne mit Unterstützung der Regionalregierung umzusetzen.
Neu ist das Verbot, Sozialwohnungen für touristische Zwecke zu nutzen. Auch die Schaffung von Gebäuden ausschließlich für Ferienvermietungen ist untersagt. Zudem dürfen neu errichtete Wohnungen erst zehn Jahre nach Fertigstellung touristisch genutzt werden, um Spekulationen zu vermeiden.
Der Generaldirektor für Tourismusordnung, -bildung und -förderung, Miguel Ángel Rodríguez, betonte, dass das Gesetz "ordnet und regelt, nicht einschränkt". Es strebe ein nachhaltiges Modell an, das das Zusammenleben bewahre und Gentrifizierungs- sowie Touristifizierungsprozesse eindämme.
Derzeit befinden sich 44,6 Prozent der Ferienwohnungen auf den Kanarischen Inseln in Privatbesitz, während über 55 Prozent von ausländischen Unternehmen oder Eigentümern verwaltet werden. Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Boletín Oficial de Canarias (BOC) in Kraft.











