Der Cabildo von El Hierro hat am 26. Dezember das neue Kooperationsabkommen mit der Regierung der Kanarischen Inseln genehmigt. Es soll die Abhängigkeitsdienste bis 2028 stärken. Mit einem Budget von 18.289.261,71 Euro regelt die Vereinbarung die Zusammenarbeit für Dienstleistungen an abhängige Personen, ältere Menschen, Kinder unter sechs Jahren und Menschen mit Behinderungen auf der Insel.
Worum es geht (TL;DR)
- El Hierro und die Kanarische Regierung vereinbaren Kooperation für Abhängigkeitsdienste bis 2028.
- Budget von 18,3 Millionen Euro für ältere Menschen, Behinderte und abhängige Personen.
- Finanzierung steigt 2025 um 20 Prozent und 2026 um 40 Prozent.
Das Abkommen organisiert die Kooperation zwischen beiden Verwaltungen, um die in der Abhängigkeitsgesetzgebung vorgesehenen Dienste zu verwalten. Dazu gehören Präventionsprogramme, Tageszentren, stationäre Pflege und häusliche Hilfe, die derzeit direkt vom Cabildo verwaltet werden.
Soziale Dienste auf den Kanaren werden ausgebaut
Sozialminister Amado Carballo erklärte, das Abkommen sei ein entscheidender Schritt zur Sicherung sozialer Rechte auf der Insel. Es erweitere den Schutz für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und Abhängige und setze ein ethisches und finanzielles Engagement um. Die Teleassistenz werde nun direkt von der Regierung der Kanarischen Inseln erbracht.
Das Abkommen stellt eine solide finanzielle Verpflichtung dar. Die Beiträge steigen 2025 um über 20 Prozent und 2026 um etwa 40 Prozent. Die regionale Finanzierung richtet sich nach den erbrachten Dienstleistungen und deckt 50 Prozent des sozialen Moduls für ältere Menschen sowie 100 Prozent des medizinischen Moduls in Wohnplätzen und des häuslichen Pflegedienstes ab.
Der Präsident des Cabildo, Alpidio Armas, betonte, das Abkommen sei nicht nur eine wesentliche finanzielle Unterstützung für das soziale Netz, sondern auch ein festes Engagement für die verletzlichsten Personen der Insel. Es sichere die Stabilität und Verbesserung wesentlicher Dienste in den kommenden Jahren.
Das Abkommen gilt bis zum 31. Dezember 2028 und hat wirtschaftliche Auswirkungen ab Anfang 2025. Eine Verlängerung ist durch eine Zusatzvereinbarung möglich.











