Das Provinzgericht von Las Palmas hat zwei Migranten aus Senegal und Mali freigesprochen. Sie sollten als Bootführer einer Patera von Marokko nach Fuerteventura fungiert haben. Der Freispruch erfolgte mangels Beweisen, da die Aussage eines anonymen Zeugen allein nicht ausreichte.
Worum es geht (TL;DR)
- Provinzgericht Las Palmas spricht zwei Migranten frei, die als Bootführer angeklagt waren.
- Anonyme Zeugenaussage reichte nicht aus, um Unschuldsvermutung zu widerlegen.
- Patera mit 50 Personen wurde im April 2024 östlich von Fuerteventura abgefangen.
Das Urteil basiert auf der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Dieser besagt, dass anonyme Zeugenaussagen die Unschuldsvermutung nicht aufheben können. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre Haft gefordert, während die Verteidigung auf Freispruch plädierte.
Gericht betont Unschuldsvermutung bei fehlenden Beweisen
Die Angeklagten bestritten die Vorwürfe und gaben an, selbst für die Überfahrt gezahlt zu haben. Das Gericht vermutet, dass maghrebinische Mitreisende die Verantwortung von sich ablenken wollten. Ein Polizeibeamter erklärte, kriminelle Netzwerke würden junge Subsaharianer einsetzen, um marokkanische Beteiligte zu schützen.
Die freigesprochenen Männer reisten mit 47 marokkanischen Migranten und einem weiteren Afrikaner in einem Schlauchboot. Das Boot ohne Sicherheitsvorkehrungen startete am 5. April 2024 von Tarfaya. Am 6. April 2024 fing die spanische Seerettung es östlich von Fuerteventura ab.
Der Fall zeigt die Herausforderungen der Strafverfolgung bei Atlantiküberfahrten auf die Kanaren. Gerichte müssen hohe Beweisanforderungen einhalten, besonders wenn anonyme Aussagen zentral sind und die Freiheit der Angeklagten auf dem Spiel steht.











