Ein Gericht auf Fuerteventura hat drei Verantwortliche wegen der Misshandlung und des Todes von 207 Hunden verurteilt. Damit endet ein dunkles Kapitel im Umgang mit herrenlosen Hunden auf der Insel.
Die Ermittlungen zeigten, dass zwischen 2016 und 2017 in der Perrera von La Pared schwerwiegende Pflichtverletzungen stattfanden. Die Einrichtung wurde damals von der Mancomunidad Centro-Sur und der Gemeinde Pájara betrieben. Am 16. Oktober 2017 entdeckten Beamte der Spezialeinheit SEPRONA bei einer Inspektion einen toten Rottweiler inmitten von blutverschmiertem Kot. Dies führte zu einem langwierigen Gerichtsverfahren.
Das Gericht stellte fest, dass die Gemeinderätin von Pájara, María Ángeles A.P., die Geschäftsführerin der Mancomunidad, Sara P.S., und die Tierärztin Yoenia M.G. ihre Pflichten grob vernachlässigt hatten. Sie ließen zahlreiche Hunde ohne Grund einschläfern und verloren die Kontrolle über viele weitere Tiere. Insgesamt wurden der Tod oder das Verschwinden von rund 207 Hunden dokumentiert.
Massengräber auf Fuerteventura entdeckt
Die Untersuchung ergab zudem, dass tote Tiere ohne tierärztliche oder umweltrechtliche Kontrolle in Massengräbern entsorgt wurden, die von der Gemeinde rund um die Perrera angelegt worden waren. Tierschutzvereine spielten eine entscheidende Rolle, indem sie viele Tiere adoptierten und versorgten. Die Anwältin Maite Bautista von der Vereinigung Abogados Pro-Defensa de los Animales de Canarias (PROTA) betonte, dass viele gerettete Hunde in Tierkliniken gebracht wurden, um behandelt zu werden oder um ihnen einen würdevollen Tod zu ermöglichen.
Das Gericht bezeichnete die von den Tierärzten vorgelegten Beweise als unwiderlegbar und erschütternd. In mehreren Fällen hatten die Verurteilten den freiwilligen Helfern verboten, verletzte oder kranke Tiere aus dem Zentrum zu holen, was zu deren Tod führte.
Bewährungsstrafen für Angeklagte verhängt
Die Anwältin Maite Bautista beantragte die Höchststrafe von 18 Monaten Haft und vier Jahren Tierhalteverbot. Aufgrund zweier mildernder Umstände – der überlangen Verfahrensdauer und der späteren Verbesserungen in der Einrichtung – wurden die Strafen jedoch reduziert. Die Staatsanwaltschaft forderte sechs Monate Haft und zwei Jahre Tierhalteverbot, PROTA neun Monate Haft und zweieinhalb Jahre Tierhalteverbot. Beide Seiten akzeptierten schließlich Haftstrafen, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Zudem wurden die Frauen wegen eines Umweltvergehens verurteilt, da die Massengräber ohne Kontrolle angelegt worden waren. Sie erhielten drei Monate Haft und eine Geldstrafe.
Trotz des Urteils zeigte sich die Anwältin von PROTA enttäuscht: „Solange das Strafgesetzbuch keine Strafen vorsieht, die mit denen anderer europäischer Länder vergleichbar sind, etwa fünf Jahre Gefängnis, wird es in Spanien keine abschreckenden Urteile geben, die Tierquäler wirklich stoppen.“











