Der Oberste Gerichtshof der Kanarischen Inseln hat ein Urteil der Strafkammer von Las Palmas aufgehoben, das einen italienischen Staatsbürger wegen Immobilienbetrugs verurteilt hatte. Der Gerichtshof wandte die „Doktrin der Selbstverantwortung“ an, wonach ein Angeklagter von der strafrechtlichen Verantwortung befreit werden kann, wenn das Opfer keine Vorsichtsmaßnahmen trifft, um nicht getäuscht zu werden.
Der Italiener hatte sich zwischen November 2020 und Februar 2022 als Immobilienmakler ausgegeben und sein Opfer dazu gebracht, 246.000 Euro für nicht existierende Immobilienkäufe zu überweisen. Die erste Überweisung von 50.000 Euro erfolgte im November 2020 für einen angeblichen Bungalow in El Cotillo auf Fuerteventura.
Im Januar 2021 erhielt der Angeklagte weitere 60.000 Euro für den angeblichen Kauf von vier Wohnungen in Sardina del Sur auf Gran Canaria. Im März 2021 folgte ein Scheck über 48.000 Euro für eine angebliche Investition in Santa Cruz de Tenerife.
Gericht hebt Urteil auf Fuerteventura auf
Im Juni 2021 überzeugte der Italiener das Opfer, ihm 48.000 Euro für den Kauf eines Hauses zu geben. Schließlich überwies das Opfer im Februar 2022 42.000 Euro für Apartments in Costa Calma auf Fuerteventura. Der Angeklagte zahlte zwischen November 2022 und August 2023 insgesamt 100.000 Euro an das Opfer zurück.
Das Gericht stellte fest, dass „jede einigermaßen normale Person“ die Täuschung hätte erkennen müssen. Es betonte, dass es sich um beträchtliche Summen und zahlreiche Transaktionen über anderthalb Jahre gehandelt habe. Die Richter äußerten den Verdacht, dass hinter den Transaktionen andere Interessen stehen könnten.
Richter zweifeln an Täuschung auf den Kanaren
Die Kammer kam zu dem Schluss, dass keine strafbare Handlung vorliegt und der Angeklagte freizusprechen ist. Die Entscheidung kann innerhalb von fünf Tagen beim Obersten Gerichtshof Spaniens angefochten werden.
Der Fall hat auf den Kanarischen Inseln Aufmerksamkeit erregt, da er zeigt, dass mangelnde Vorsicht eines Geschädigten dazu führen kann, dass ein Betrug nicht als solcher gewertet wird. Die „Doktrin der Selbstverantwortung“ wird selten angewendet, gewinnt jedoch an Bedeutung, insbesondere bei Fällen ohne Kontrolle übertragener Vermögenswerte.











