Die Staatsanwaltschaft auf Fuerteventura hat erneut eine Haftstrafe gegen die Betreiber der Strandbar bei den Apartments Galera Beach in Corralejo beantragt. Ihnen wird vorgeworfen, amtliche Siegel des spanischen Küstenschutzes an der Playa de La Goleta entfernt zu haben. Die Küstenbehörde hatte zuvor Tische und Sonnenschirme versiegelt, die ohne Genehmigung im öffentlichen Raum aufgestellt worden waren, um dort Speisen und Getränke zu servieren.
Bereits vor drei Jahren war Antonio Hormiga, Präsident des Tourismusverbandes Asofuer, wegen Ungehorsams verurteilt worden. Er hatte die Versiegelung von Stühlen, Tischen und Sonnenschirmen eigenmächtig aufgehoben. Damals akzeptierte er ein Einverständnisurteil, das ihm eine Geldstrafe statt einer Haftstrafe einbrachte.
Das damalige Urteil zeigte wenig Wirkung, denn die Küstenbehörde musste die Terrasse des Cafetería-Betriebs im Galera Beach erneut versiegeln. Die Betreiber ignorierten die Anordnung, was erneut zu einem Gerichtsverfahren führte.
Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Betreiber
Die Staatsanwaltschaft klagt nun die Verantwortlichen der Firma Isabella JCLB an. Einer der Beschuldigten ist der alleinige Geschäftsführer, der andere sein Sohn. Laut Ermittlungsunterlagen hatte die Gesellschaft am 1. Januar 2021 den Mietvertrag für die Cafetería La Galera unterzeichnet. Bereits seit dem 1. April 2017 lief ein Bußgeldverfahren gegen Antonio Hormiga wegen widerrechtlicher Nutzung des Küstenbereichs.
Am 23. November und 21. Dezember 2022 entfernten Küstenschutzbeamte die Terrassenmöbel und versiegelten den Bereich erneut. Dennoch sollen die Beschuldigten die Siegel gebrochen und das Mobiliar wieder aufgestellt haben. Die Beamten bestätigten den erneuten Verstoß wenige Tage später.
Die Staatsanwaltschaft sieht darin ein wiederholtes Vergehen des schweren Ungehorsams und beantragt für die drei Angeklagten eine Haftstrafe von einem Jahr. Das Verfahren könnte rechtlich schwerer wiegen, doch die Staatsanwaltschaft entschied, das Betreiben der illegalen Strandterrasse nicht als Umweltverbrechen einzustufen, da die Tatbestandsmerkmale nicht erfüllt seien.





















