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    Fuerteventura Nachrichten 16. Oktober 20253 Min. Lesedauer

    Origo Mare auf Fuerteventura: Immobilienverkauf startet

    Origo Mare auf Fuerteventura: Immobilienverkauf startet
    Origo Mare auf Fuerteventura: Immobilienverkauf startet

    Die Urbanisation Origo Mare im Norden von Fuerteventura hat sich als umstrittenes Projekt erwiesen. Sie steht exemplarisch für die Herausforderungen nachhaltiger Entwicklung auf den Kanarischen Inseln.

    Nachdem der französische Reiseveranstalter Pierre et Vacances seinen Rückzug angekündigt hatte, fragten sich viele, was mit den Immobilien in Origo Mare geschehen würde. Laut der lokalen Nachrichtenwebseite noticiasfuerteventura.com plant die Immobiliengesellschaft Aliseda, die 323 Wohnungen der Urbanisation zum Verkauf anzubieten. Aliseda gehört dem Investmentfonds Blackstone und der Banco Santander.

    Mit dem Rückzug von Pierre et Vacances endet die touristische Nutzung des Komplexes, den die französische Kette seit 2014 betrieben hatte. Der Rückzug soll Anfang November 2025 erfolgen. Ab diesem Zeitpunkt sollen die Immobilien als Wohnimmobilien angeboten werden. Unternehmensnahe Quellen berichteten Noticiasfuerteventura, dass es sich um Wohnungen mit einem oder zwei Schlafzimmern handelt. Die Preisspanne könnte für ansässige Käufer oder Investoren zunächst interessant sein. Es wird jedoch erwartet, dass die Preise im Verlauf des Verkaufsprozesses steigen, insbesondere angesichts der hohen Nachfrage und der angespannten Marktlage im Norden von Fuerteventura.

    Kanaren: Kaufinteressenten sollten sich rechtlich beraten lassen

    Die Urbanisation Origo Mare wurde ursprünglich als touristisches Großprojekt auf einem Gelände bei Majanicho in der Gemeinde La Oliva errichtet. Das Baugebiet steht seit Jahren im Zentrum von juristischen und ökologischen Kontroversen. Die Europäische Kommission leitete bereits 2017 ein „formales Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien“ ein, da das Projekt gegen europäische Umweltvorschriften verstoßen haben soll. Betroffen war ein Gebiet, das als „Hábitat de interés comunitario“ – also als Lebensraum von gemeinschaftlichem Interesse – eingestuft wurde.

    Nach Angaben der EU-Kommission wurden durch den Bau rund eine Million Quadratmeter Lavafeld („malpaís“), 97.000 Quadratmeter wandernde embryonale Dünen und mehr als 39.000 Quadratmeter einer inzwischen als Sondergebiet für den Vogelschutz (ZEPA) ausgewiesenen Fläche zerstört. Trotz dieser massiven Eingriffe wurde das Gebiet nie rückgebaut, obwohl der Oberste Gerichtshof Spaniens bereits im Februar 2011 die endgültige Genehmigung der Urbanisation für nichtig erklärt hatte.

    Weder die kanarische Regierung, noch das Cabildo de Fuerteventura, noch die Gemeinde La Oliva haben sich jemals ernsthaft mit einem Abriss des Projekts befasst. Stattdessen blieb die Urbanisation bestehen und entwickelte sich trotz der rechtlichen Unsicherheiten zu einem festen Bestandteil der touristischen Infrastruktur im Norden der Insel.

    Auch wenn hinter dem Verkauf große Namen stehen, sollten sich Kaufinteressenten vor jeglicher Unterschrift oder gar Zahlung in jedem Fall von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Diese Empfehlung gilt ausnahmslos für jeden Immobilienkauf auf Fuerteventura.

    Im Fall von Origo Mare müsste ein Rechtsanwalt prüfen, ob die Bebauung mit dem geltenden Planungsrecht der Gemeinde La Oliva übereinstimmt. Falls nicht, könnten die Immobilien zwar möglicherweise Bestandschutz haben, aber Baugenehmigungen für Umbauten könnten nicht erteilt werden.

    Auch die angekündigte Umwidmung von einer touristischen Nutzung zu einer Wohnnutzung könnte problematisch sein. Hierzu müsste geprüft werden, ob der Bebauungsplan beide Nutzungen zulässt.

    Ein Käufer sollte prüfen lassen, ob er den von ihm verfolgten Zweck verwirklichen kann. Man müsste den Anwalt fragen, ob man in den Wohnungen überhaupt fest wohnen darf, oder ob die Wohnungen touristisch und im Rahmen der sogenannten „einheitlichen Bewirtschaftung“ über eine Betreiberfirma vermietet werden müssen. Auch wenn eine Vermietung als Ferienwohnung geplant ist, müsste die Rechtslage unter Berücksichtigung der von der kanarischen Regierung geplanten Neuregelungen der Ferienvermietung unbedingt geprüft werden.

    Eventuelle Zusagen muss man sich als Käufer von Verkäufer immer schriftlich bestätigen lassen.

    Immobilien
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