Die Guardia Civil hat am 14. Oktober 2025 den Piloten einer Drohne identifiziert und angezeigt, der ohne Genehmigung in der Umgebung des Flughafens von Fuerteventura geflogen ist. Der unerlaubte Flug führte zur Unterbrechung des gesamten Flugverkehrs auf dem Flughafen für mehr als eine Stunde. Mehr als 600 Passagiere waren von den Flugumleitungen und Verspätungen betroffen, wie die Guardia Civil mitteilte.
Worum es geht (TL;DR)
- Unerlaubter Drohnenflug legte Flughafen Fuerteventura über eine Stunde lahm.
- Mehr als 600 Passagiere waren von Umleitungen und Verspätungen betroffen.
- Guardia Civil ermittelte Piloten, dem bis zu 225.000 Euro Strafe drohen.
Bei der Drohne handelte es sich um ein unbemanntes Luftfahrzeug der Marke DJI, Modell FLIP, mit einem Gewicht von 249 Gramm. Das Gerät wurde in geringer Höhe und quer zu den Start- und Landebahnen gesichtet, innerhalb einer sogenannten CTR-Zone („Controlled Traffic Region“), in der der Betrieb von Drohnen nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Flugverkehrskontrolle erlaubt ist.
Die Alarmmeldung wurde in den frühen Morgenstunden vom Flughafenpersonal ausgelöst, das die Guardia Civil über den Vorfall informierte. Als Sicherheitsmaßnahme wurde der gesamte Flugbetrieb des Flughafens zwischen 07.00 und 08.10 Uhr eingestellt. In diesem Zeitraum mussten zwei Flüge nach Gran Canaria umgeleitet werden, während vier weitere Flüge Verspätungen beim Start oder bei der Landung erlitten.
Guardia Civil ermittelt Drohnenpiloten
Eine Patrouille der Spezialeinheit für Zoll- und Grenzüberwachung (PAFIF) rückte an den Ort des Geschehens aus und konnte den Drohnenpiloten ermitteln.
Der Mann gab an, die geltenden Vorschriften nicht zu kennen. Die Guardia Civil stufte den Vorfall als „sehr schweren Verstoß“ gemäß Artikel 48.3 des Gesetzes 21/2003 über die Luftsicherheit ein, da der Flug gegen die Vorschriften über Flugraumbeschränkungen und luftrechtliche Auflagen verstoßen habe. Solche Verstöße können mit Geldbußen zwischen 90.001 und 225.000 Euro geahndet werden.
Die Guardia Civil erinnerte daran, dass der Einsatz von Drohnen in der Nähe von Flughäfen grundsätzlich verboten ist, sofern keine ausdrückliche Genehmigung der spanischen Flugsicherheitsbehörde AESA („Agencia Estatal de Seguridad Aérea“) vorliegt. Solche Flüge stellen ein erhebliches Risiko für die Luftsicherheit dar, da sie den Flugverkehr stören und gefährliche Situationen verursachen können.
Strenge Vorschriften für Drohnenflüge
Darüber hinaus betonte die Behörde, dass Drohnenbetreiber verpflichtet sind, die geltende europäische und nationale Gesetzgebung zu kennen und einzuhalten, insbesondere die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2019/947 über den Betrieb unbemannter Luftfahrtsysteme (UAS).
Mit dieser Maßnahme bekräftigt die Guardia Civil ihr Engagement für die Überwachung und Kontrolle des Luftraums in sensiblen Zonen wie den Bereichen rund um Flughäfen, um die Sicherheit von Flugoperationen, Besatzungen und Passagieren auf Fuerteventura zu gewährleisten.





















