Der private Erschließungsträger La Lajita 2000 hat am 26. November 2025 vor der Situation der Kläranlage von La Lajita gewarnt. Die Organisation kritisiert den Zustand der Anlage und bemängelt Mängel im Sanierungsprojekt.
Worum es geht (TL;DR)
- Die Kläranlage La Lajita wird seit über 15 Jahren nicht effektiv betrieben.
- Das Sanierungsprojekt sieht nur 200 Kubikmeter Kapazität vor, Bedarf liegt bei 250.
- Die Junta fordert koordinierte Planung und Alternativstandorte für die Anlage.
In einer Mitteilung erklärte die Junta, die Anlage werde seit über 15 Jahren nicht effektiv betrieben. Statt vollständiger Abwasseraufbereitung erfolge nur eine Vorbehandlung, bevor Abwässer unzureichend gereinigt abgeleitet werden.
Das Consejo Insular de Aguas de Fuerteventura bestätigte, dass die Anlage seit Jahren nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Dies bereitet Anwohnern Sorgen, da unzureichende Abwasserreinigung ökologische Schäden verursachen kann.
Sanierungspläne mit zu geringer Kapazität
Die Junta bemängelt, dass das Sanierungsprojekt nur eine Kapazität von 200 Kubikmetern pro Tag vorsieht, obwohl 2017 ein Bedarf von mindestens 250 Kubikmetern festgestellt wurde. Unklar ist, ob geplante Kapazitäten von bis zu 1.800 Kubikmetern finanziell gesichert sind.
Das Verwaltungsdossier enthält zudem vermischte Daten aus La Lajita und Antigua, was die Bewertung der Umweltfolgen erschwert. Eine umfassende Umweltprüfung wurde nicht ausreichend untersucht.
Die Junta erinnerte an ihre Forderung nach koordinierter Planung mit Eigentümern, einschließlich der Nutzung aufbereiteten Wassers zur Bewässerung. Der Standort der Anlage liegt zu nah an Wohngebieten, was Geruchsbelästigungen verursachen kann.
Bereits 2021 hatte die Junta Alternativstandorte vorgeschlagen, um die Abwasserentsorgung zu sichern, ohne Wohngebiete zu beeinträchtigen. Der Plan Hidrológico Insular empfiehlt eine zentrale Wasserinfrastruktur. Die Junta betont das Recht der Bevölkerung auf klare Information und dauerhafte Lösungen.
Abschließend versicherte die Junta, wachsam zu bleiben und sicherzustellen, dass Maßnahmen der geltenden Gesetzeslage entsprechen und dem Gemeinwohl dienen.











