Die Regierung von Gran Canaria hat vom Golfclub die Vorlage von Dokumenten verlangt, die das Eigentum am Clubhaus bestätigen. Die Maßnahme beruht auf der sechsten Klausel des ursprünglichen Vertrags.
Worum es geht (TL;DR)
- Gran Canaria fordert vom Golfclub Eigentumsnachweise für das Clubhaus am Golfplatz Bandama.
- Der Club hat drei Monate Zeit, die Dokumente vorzulegen, sonst geht das Gebäude ans Cabildo.
- Ein Verwaltungsverfahren zur Klärung des Eigentums am 2.500 Quadratmeter großen Clubhaus läuft.
Der Regierungsrat des Cabildo de Gran Canaria hat auf Vorschlag des Ministeriums für Präsidentschaft und nachhaltige Mobilität beschlossen, den Real Club de Golf de Las Palmas aufzufordern, das Eigentum am Casa Club am Golfplatz Bandama nachzuweisen. Das Gebäude steht auf einem Grundstück, das dem Cabildo gehört, wie im Plenarvereinbarung vom 28. Dezember 1955 festgehalten wurde.
Der Club hat ab Zustellung drei Monate Zeit, die erforderlichen Dokumente vorzulegen. Die sechste Klausel des ursprünglichen Vertrags besagt, dass nach fünfzig Jahren Nutzung die Bauten automatisch in das Erbe des Cabildo übergehen, sofern der Club das Eigentum nicht nachweist.
Verwaltungsverfahren zur Eigentumsklärung gestartet
Die Verwaltung erklärt, dass die Akte vom Erbschaftsdienst erstellt und von der Rechtsberatung validiert wurde. Sie stützt sich auf Kataster- und Registrierungsinformationen zu Grundstück Nummer 5.974 aus dem Grundbuch von Santa Brígida. Auf diesem Grundstück befindet sich das Casa Club mit einer Fläche von 2.500 Quadratmetern.
Der Beschluss des Regierungsrats markiert den Beginn eines Verwaltungsverfahrens zur endgültigen Klärung des Eigentums am Casa Club und zur Regelung des rechtlichen Status des Grundstücks.
Kann der Real Club de Golf de Las Palmas das Eigentum am Gebäude nachweisen, wird das Cabildo die entsprechende Verwaltungskonzession in Übereinstimmung mit den aktuellen Erbschaftsregelungen prüfen.
Club hält Golfplatz Bandama weiter in unsicherem Besitz
Der Club wird den Golfplatz Bandama weiterhin in unsicherem Besitz halten, gemäß der Vereinbarung vom 22. Mai 2015, die seine Instandhaltung und Nutzung bis zur formellen Neuzuweisung oder Konzession erlaubt.





















