Der Rechnungshof der Kanarischen Inseln hat aufgedeckt, dass 60 Prozent der kommunalen Verträge über kleinere Aufträge vergeben wurden – ein Verstoß gegen die Planungsvorschriften der öffentlichen Verwaltung. Die Cabildos gaben 2023 fast 120 Millionen Euro aus, obwohl die Intervention davon abriet.
Worum es geht (TL;DR)
- Nur 7 Prozent der 819 geprüften Vergabestellen auf den Kanaren halten Planungsvorschriften ein.
- 60 Prozent der kommunalen Verträge wurden 2023 über kleinere Aufträge vergeben.
- Rechnungshof fordert regionales Gesetz zur Klärung der Veröffentlichungspflicht von Verträgen.
Das Gesetz über öffentliche Aufträge verlangt, dass Verwaltungen ihre Beschaffungsaktivitäten im Voraus planen, terminieren und veröffentlichen. Auf den Kanaren hielten sich jedoch nur 7 Prozent der 819 geprüften Vergabestellen an diese Anforderung. Das zeigt ein Bericht zur Korruptionsprävention, den Pedro Pacheco, Präsident des Rechnungshofs, in einer parlamentarischen Kommission vorstellte.
Mangelnde Einhaltung der Vergaberegeln auf den Kanaren
Pacheco bezeichnete die geringe Einhaltung als "besorgniserregend". Die Daten im Bericht beziehen sich auf 2022, doch ähnliche Trends zeigten sich auch 2023 und in den Folgejahren.
Kleinere Verträge sollten nur bei unvorhersehbaren und außergewöhnlichen Umständen eingesetzt werden, sind aber weit verbreitet, betonte Pacheco.
Obwohl kleinere Verträge den Prozess für Beamte und Manager vereinfachen, können sie auch für weniger transparente Zwecke genutzt werden, warnte Pacheco. Diese Beschaffungsart untergräbt Transparenz, gleichen Zugang und fairen Wettbewerb.
Klarere Vorschriften dringend erforderlich
Pacheco versicherte, dass das Gesetz, das von öffentlichen Stellen verlangt, Beschaffungsaktivitäten im Voraus zu planen und anzukündigen, nicht unerreichbar sei. Er verwies auf den Kanarischen Gesundheitsdienst als Beispiel für Konformität.
Der Rechnungshof plädiert für ein regionales Gesetz, das den wesentlichen Inhalt für die vorherige Veröffentlichung von Verträgen klärt. Die aktuelle Programmierung erfüllt oft nicht die Mindestanforderungen des Gesetzes über öffentliche Aufträge.
"Die Generaldirektion für das Erbe hat die Aufsicht über die Beschaffung und kann Verpflichtungen, Inhalte und Häufigkeit klären", betonte Pacheco. Auf bestimmten Verwaltungsebenen werde die Programmierung als unnötige Belastung angesehen.
Nur Minderheit hält Vorgaben ein
"Programmierung ist auffallend abwesend; es ist eine Minderheitenpraxis, ebenso wie die Bewertung dieser Programme, die am Ende jedes Haushaltszeitraums erfolgen sollte und ebenfalls fehlt", fügte er hinzu.
Von den 7 Prozent der konformen Vergabestellen stammen 25 aus der Autonomen Gemeinschaft und 29 von lokalen Einheiten, überwiegend Cabildos.
In der autonomen Verwaltung besteht allgemeine Nichteinhaltung außer bei sechs Einheiten. Der Kanarische Gesundheitsdienst plant seine Beschaffung regelmäßig.
Bei den Cabildos haben Gran Canaria, Teneriffa und El Hierro eine einheitliche Planung für alle ihre Vergabestellen. Im Gegensatz dazu planen nur die Gemeinden Tuineje, Teguise und Santa Cruz de Tenerife sowie autonome Körperschaften in Letzterer und die Städtische Wohnungsbaugesellschaft von San Cristóbal de La Laguna.











