Die Kanarischen Inseln haben ein neues Gesetz für Ferienvermietungen verabschiedet. Es erlaubt die Nutzung von bis zu 10 % des Wohnraums für touristische Zwecke, auf den Grünen Inseln sogar bis zu 20 %.
Worum es geht (TL;DR)
- Neues Gesetz erlaubt bis zu 10 % des Wohnraums für Ferienvermietung, auf Grünen Inseln 20 %.
- Regierungsparteien setzten Gesetz gegen Widerstand von Vermietungsverbänden und lokalen Räten durch.
- Lokale Räte haben fünf Jahre für Zonenpläne, bis dahin keine neuen Lizenzen.
Regierungsparteien setzen Gesetz gegen Widerstand durch
Die Regierungsparteien Coalición Canaria, Partido Popular, ASG und AHI unterstützten das Gesetz, während PSOE, Nueva Canarias und Vox dagegen stimmten. Das Gesetz stieß auf Widerstand von Vermietungsverbänden und lokalen Räten, die die Hauptverantwortung für die Durchsetzung tragen. Nur die Hotelbranche, Hauptkonkurrent der Ferienvermietungen, befürwortete die Maßnahme.
Wohnraumgrenzen und Übergangsfristen
Mit etwa einer Million Wohnungen auf den Kanaren könnten bis zu 100.000 als Ferienunterkünfte genutzt werden. In La Palma, La Gomera und El Hierro sowie in Gemeinden mit demografischen Herausforderungen steigt die Grenze auf 20 %. Lokale Räte haben fünf Jahre Zeit, um Zonenpläne zu erstellen. Bis dahin werden keine neuen Lizenzen erteilt.
Lizenzanforderungen und Ausnahmen
Neue Lizenzen gelten fünf Jahre, auf den Grünen Inseln und in besonderen Gebieten zehn Jahre. Bestehende Ferienvermietungen haben fünf Jahre Zeit, um neue Anforderungen zu erfüllen, mit möglichen Verlängerungen. Sozialwohnungen dürfen nicht umgewandelt werden, und in angespannten Wohnungsmärkten sind Ferienvermietungen untersagt.
Mindeststandards für Ferienunterkünfte
Unterkünfte müssen Mindeststandards erfüllen, darunter eine Mindestgröße von 35 Quadratmetern und eine Energieeffizienzklasse von F oder D. Solarwasserheizung ist, wenn möglich, erforderlich.
Registrierung und Sanktionen
Lokale Räte sind für die Einhaltung verantwortlich. Alle Vermietungen benötigen Registrierungsnummern, und falsche Angaben führen zu dreijährigen Nutzungsverboten. Eine Übergangsregelung erlaubt die Umwandlung ganzer Wohngebäude in touristische Nutzung.











