Der spanische Ministerrat hat am 9. Dezember 2025 ein neues Dekret verabschiedet, das Vermieter gegen Mietausfälle bei Wohnraummietverträgen absichert. Die Maßnahme soll jungen Menschen und vulnerablen Gruppen den Zugang zu Wohnraum erleichtern. Die Verwaltung übernehmen die autonomen Gemeinschaften sowie die Städte Ceuta und Melilla.
Worum es geht (TL;DR)
- Spanien führt Absicherung gegen Mietausfälle für Vermieter ein, die an junge oder vulnerable Mieter vermieten.
- Vermieter müssen staatlichen Referenzindex einhalten und gesetzliche Mietkaution sowie Mietaval hinterlegen.
- Autonome Gemeinschaften verwalten die Maßnahme und können zusätzliche Kriterien festlegen.
Vermieter müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um die Absicherung nutzen zu können. Sie müssen Verträge mit Personen unter 35 Jahren oder mit als vulnerabel eingestuften Mietern abschließen. Die Miete darf den staatlichen Referenzindex nicht überschreiten. Zudem ist die gesetzliche Mietkaution inklusive Aktualisierungen zu hinterlegen. Ein Mietaval muss gemäß dem von der Verwaltung genehmigten Modell vereinbart werden.
Autonome Gemeinschaften können zusätzliche Kriterien festlegen
Die autonomen Gemeinschaften dürfen weitere Anforderungen definieren. Der Mietaval deckt Mietausfälle, Schäden an der Wohnung und ausstehende Versorgungskosten ab. Begünstigte müssen ihre steuerlichen und sozialen Verpflichtungen erfüllen. Vermieter und Gemeinschaften, die Versicherungen abgeschlossen haben, profitieren von der Regelung.
Die Absicherung gilt für Verträge, die bis zum 30. Januar 2025 bestehen. In Kürze wird eine Budgetlinie zur Finanzierung eingerichtet. Die Gemeinschaften müssen dem Ministerium für Wohnungsbau und Stadtentwicklung halbjährlich Bericht erstatten.











