Das Instituto Canario de Calidad Agroalimentaria (ICCA) hat die Förderlinie für die Umstellung auf ökologische Produktion und deren Erhalt bearbeitet. Die kanarische Regierung rief über das ICCA die Subventionen für 2025 aus, die im Rahmen des Plans der Gemeinsamen Agrarpolitik (PEPAC) 2023-2027 vorgesehen sind.
Worum es geht (TL;DR)
- Die Kanaren stellen 442.000 Euro für ökologische Landwirtschaft im Rahmen des PEPAC bereit.
- Gefördert werden Umstellung und Erhalt ökologischer Praktiken gemäß EU-Verordnung 2018/848.
- Antragsberechtigt sind registrierte Betriebe, die bereits 2024 an der Förderung teilnahmen.
Diese Unterstützungslinie wird von europäischen Mitteln, der kanarischen Landwirtschaftsbehörde und dem spanischen Landwirtschaftsministerium kofinanziert. Für 2025 stehen 442.000 Euro zur Verfügung, um langfristig nachhaltige landwirtschaftliche und tierische Produktionsmethoden zu fördern und natürliche Ressourcen zu schützen.
Förderung für ökologische Landwirtschaft auf den Kanaren
Förderfähig sind Verpflichtungen zur Annahme oder Beibehaltung ökologischer Praktiken gemäß der EU-Verordnung 2018/848. Dies umfasst sowohl Trocken- als auch Bewässerungskulturen, Obstbäume, Zitrusfrüchte, subtropische Pflanzen, Bananen, Gemüse, Wein, Tomaten und ökologische Tierhaltung.
Teilnahmeberechtigt sind Betriebe, die im kanarischen Landwirtschafts- oder Tierhaltungsregister eingetragen sind. Die Antragsteller müssen auch im Register für ökologische Produktion auf den Kanaren verzeichnet sein.
Die Förderungen richten sich an Begünstigte, die bereits 2024 teilnahmen, um bestehende ökologische Verpflichtungen fortzuführen. Bewerber dürfen nicht von den in der Allgemeinen Subventionsgesetzgebung genannten Verboten betroffen sein und müssen die landwirtschaftliche Tätigkeit mindestens fünf Jahre ab der letzten Förderung aufrechterhalten.
Die Förderung kann über fünf aufeinanderfolgende Jahre gewährt werden, sofern die Antragsteller die Anforderungen erfüllen und die Förderung für dieselbe Maßnahme erneut beantragen. Anträge sind innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung im kanarischen Amtsblatt einzureichen.
Die vollständige Ausschreibung und die Regelungen sind im Boletín Oficial de Canarias einzusehen: https://www.gobiernodecanarias.org/boc/2025/254/4384.html











