Das Provinzgericht von Santa Cruz de Tenerife hat die Freisprechung einer Frau bestätigt, die von einer Freundin wegen Diebstahls und Körperverletzung angezeigt worden war. Der Vorfall ereignete sich während der Feierlichkeiten der Los Indianos in Santa Cruz de La Palma im Jahr 2024.
Worum es geht (TL;DR)
- Provinzgericht bestätigt Freispruch nach Vorfall bei Los Indianos 2024 in La Palma.
- Angeklagte traf Anzeigerin unbeabsichtigt beim Versuch, Puderbehälter zurückzuholen.
- Gericht wertet den Vorfall als fahrlässigen Akt ohne strafrechtliche Relevanz.
An jenem Tag trafen sich die beiden Frauen zufällig bei der Feier um 18.00 Uhr. Wie es Brauch ist, bestäubte eine der Frauen die andere mit Puder. Diese reagierte verärgert, nahm den Behälter an sich und steckte ihn in ihre Tasche.
Als die erste Frau den Behälter zurückholen wollte, schlug die Anzeigerin ihr mit der Schnalle ihrer Tasche ins Gesicht, nahm den Behälter und flüchtete. Die Anzeigerin konnte ihn kurz darauf zurückerlangen.
Kanaren-Gericht bestätigt Freispruch
Die verletzte Frau benötigte medizinische Hilfe, ihre Wunden heilten jedoch innerhalb von fünf Tagen. Sie konnte ein normales Leben führen. Die Verletzte erstattete Anzeige wegen Diebstahls, was zunächst zu einem Freispruch durch ein Strafgericht in Santa Cruz de La Palma führte. Das Urteil wurde anschließend vor dem Provinzgericht angefochten, das die Entscheidung bestätigte.
Die Urteile stellten fest, dass die Angeklagte beim Versuch, den Behälter zurückzuholen, unbeabsichtigt die Tasche der Anzeigerin ergriff und sie dabei im Gesicht traf. Eine vorsätzliche Schädigung wurde ausgeschlossen.
Die Richterin befand, dass es sich um einen "unfreiwilligen, fahrlässigen Akt handelt, der strafrechtlich nicht geahndet werden kann".
Die Anzeigerin war offenbar aufgrund einer Behandlung empfindlicher gegenüber Hautreizungen, sodass jeder Schlag mit gewisser Kraft einen Bluterguss verursachen konnte.
Freispruch bleibt bestehen
Während des Prozesses antwortete die Angeklagte nur auf Fragen ihrer Anwältin und bestätigte ihre Aussagen aus der Ermittlungsphase. Nach dem Einspruch entschied das Provinzgericht, dass es keinen Grund gibt, das freisprechende Urteil aufzuheben, da der erstinstanzliche Richter die Beweise frei, vernünftig und logisch bewerten konnte.
Das Gericht erinnerte daran, dass Freisprüche nur in außergewöhnlichen Fällen aufgehoben werden können, wenn ein schwerwiegender Fehler im gesamten Prozess nachgewiesen wurde.











