Die Audiencia Nacional hat den Antrag auf den dritten Strafvollzugsgrad eines Häftlings aus dem Gefängnis Teneriffa II abgelehnt. Der Mann war 2016 zu elf Jahren Haft verurteilt worden, weil er 13 Minderjährige missbraucht hatte, als er als Au-pair bei einer englischen Familie lebte.
Worum es geht (TL;DR)
- Audiencia Nacional lehnt dritten Strafvollzugsgrad für Häftling aus Teneriffa II ab.
- Mann wurde 2016 zu elf Jahren Haft wegen Missbrauchs von 13 Minderjährigen verurteilt.
- Gericht begründet Ablehnung mit Schwere der Taten und fehlender Einsicht des Verurteilten.
Die Ablehnung begründet sich mit der Schwere der Taten und der Haltung des Verurteilten, der die Konsequenzen seines Handelns verharmlost habe. Der Mann, ursprünglich aus Teneriffa, war von einem Gericht in Exeter verurteilt worden, nachdem er zwischen Februar und August 2015 Kinder im Alter von acht und elf Jahren missbraucht hatte.
Häftling aus Teneriffa scheitert mit Antrag auf Hafterleichterung
Der Verurteilte war auf Vorschlag eines Freundes nach Großbritannien gegangen, um als Au-pair zu arbeiten. Nach den Vorfällen reiste er nach Italien und kehrte später nach Großbritannien zurück, wo er trotz Kenntnis der Anzeigen erneut straffällig wurde. Er argumentierte, dass seine Familie in Santa Cruz de Tenerife lebt und daher keine Fluchtgefahr besteht.
Seine Verteidigung kritisierte, dass ihm nie ein Hafturlaub gewährt wurde, obwohl er regelmäßig darum gebeten habe. Der Häftling erklärte sich bereit, an Rehabilitationsprogrammen teilzunehmen. Bei seiner Verurteilung fiel auf, dass er wenig Einsicht zeigte und die Folgen seiner Taten verharmloste.
Im April hatte das Juzgado Central de Vigilancia Penitenciaria den Antrag auf den dritten Strafvollzugsgrad abgelehnt, woraufhin der Verurteilte Berufung einlegte, die jedoch abgewiesen wurde. Die Entscheidung begründet sich mit der Schwere der Taten, der Vielzahl der Opfer und der gesellschaftlichen Empörung.
Der Mann sitzt seit Juli 2016 in Haft und hat bis Oktober 2024 drei Viertel seiner Strafe verbüßt. Er hat keine Vorstrafen und zeigt keine Anzeichen von Suchtverhalten. Die Audiencia Nacional betonte, dass die Entscheidung im Einklang mit der gesetzlichen Vorgabe steht, da der Verurteilte keine Verantwortung für seine Taten übernommen habe.











