Die kanarische Regierung hat am Mittwoch eine Erhöhung des Budgets für die sogenannte „Cuota Cero“ für Selbstständige beschlossen. Der Etat steigt um 800.000 Euro auf insgesamt 3,3 Millionen Euro, um ausstehende und neue Anträge vollständig abzudecken.
Die Entscheidung traf die Regierung aufgrund der hohen Nachfrage im Jahr 2024 und der Erwartung, dass sich dieser Trend 2025 fortsetzt. Die Mittel sollen sicherstellen, dass alle Anträge auf Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für Selbstständige, die 2024 ihre Tätigkeit aufgenommen haben, berücksichtigt werden können.
Cuota Cero auf den Kanaren: Budget für Selbstständige erhöht
Am Donnerstag, 2. Mai, öffnete die erste Antragsrunde für die Cuota Cero für Selbstständige, die 2023 erstmals eine Tätigkeit aufgenommen hatten. Rund 3000 Antragsteller erhielten eine Förderung in Höhe von insgesamt 2.499.388,95 Euro. 632 genehmigte Anträge konnten mangels Budget zunächst nicht berücksichtigt werden, werden aber nun aus dem Etat für 2025 finanziert.
Die aktuelle Budgetaufstockung soll gewährleisten, dass auch alle neuen Anträge aus dem Jahr 2024 abgedeckt werden. Ziel ist es, die Auszahlung an alle berechtigten Selbstständigen sicherzustellen.
Mehr als 3800 Anträge auf Cuota Cero im Jahr 2024
Am Montag, 28. Juli, veröffentlichte die kanarische Regierung auf ihrer elektronischen Plattform eine zweite Liste mit Nachforderungen zu Anträgen, die zwischen 26. Mai und 30. Juni eingereicht wurden. Betroffene Antragsteller haben fünf Werktage Zeit, die geforderten Unterlagen nachzureichen. Die Frist endet am Montag, 4. August 2025.
Seit Beginn der Antragsphase im Mai sind mehr als 3800 Anträge auf die Cuota Cero eingegangen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die selbstständige Tätigkeit erstmals 2024 aufgenommen wurde und bis zu zwölf Monate lang die staatliche Einsteigerpauschale gezahlt wurde.
Förderbedingungen für Selbstständige auf den Kanaren
Auch Selbstständige, die 2023 gestartet sind und ein zweites Jahr mit der Einsteigerpauschale abgeschlossen haben, können die Förderung beantragen. Gleiches gilt für Frauen, die nach einer Babypause oder zur Pflege schwer erkrankter Kinder zwölf Monate lang von einer Beitragsvergünstigung profitiert haben. Zusätzlich ist ein Wohnsitz auf den Kanaren sowie Schuldenfreiheit gegenüber der Sozialversicherung erforderlich.











