Der Richter der Audiencia Nacional, der den ‚Fall Koldo‘ untersucht, hat vom PSOE Informationen über Bargeldzahlungen zwischen 2017 und 2024 angefordert. Diese Anforderung erfolgt im Rahmen der Ermittlungen zu Zahlungen an den ehemaligen Verkehrsminister José Luis Ábalos und seinen Ex-Berater Koldo García.
Worum es geht (TL;DR)
- Richter fordert vom PSOE Informationen über Bargeldzahlungen zwischen 2017 und 2024 im Fall Koldo.
- Ermittlungen prüfen mögliche Geldwäsche durch Parteiausgaben an Ábalos und seinen Ex-Berater García.
- Oberster Gerichtshof stellte fest, dass große Bargeldsummen ungeklärter Herkunft in der Parteizentrale vorhanden waren.
In einer Verfügung vom Mittwoch, die Europa Press vorliegt, folgt Richter Ismael Moreno dem Rat der Antikorruptionsstaatsanwaltschaft und gibt der Partei zehn Tage Zeit, die Informationen zu liefern.
Moreno eröffnete ein separates Verfahren, um die Bargeldzahlungen an Ábalos und Koldo zu untersuchen, um zu prüfen, ob möglicherweise Geld durch Parteiausgaben gewaschen wurde.
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Antikorruption forderte zudem, dass die Zentrale Operative Einheit (UCO) der Guardia Civil als Ermittlungsbehörde eingesetzt wird. Die Staatsanwaltschaft bat um einen Bericht über Nachrichten und Dokumente, die auf die vom Obersten Gerichtshof beschriebene Vorgehensweise hinweisen.
Der Richter fordert derzeit nur Informationen vom PSOE an und behält sich eine Entscheidung über weitere Anträge der Staatsanwaltschaft vor.
Die Antikorruptionsstaatsanwaltschaft erinnert in einem Schreiben an die Zweifel des Obersten Gerichtshofs über die Bargeldzahlungen des PSOE.
Der Staatsanwalt Luis Pastor betonte, dass es Hinweise auf mögliche Straftaten wie Geldwäsche und Veruntreuung gegen die Partei gebe.
Am 31. Oktober entschied der Oberste Gerichtshof, dass die Audiencia Nacional untersuchen sollte, ob Geldwäsche durch Ausgabenabrechnungen stattgefunden haben könnte. Weder die Partei noch die Beteiligten konnten dies aufklären.
Es wurde festgestellt, dass der PSOE vor den Zahlungen nicht überprüfte, ob die Person, die die Erstattung beantragte, tatsächlich die Ausgaben getätigt hatte.
Der Bericht der UCO über Ábalos zeigte mögliche Bargeldzahlungen, die in den vom PSOE bereitgestellten Informationen nicht enthalten waren.
Nach Zeugenaussagen blieben die Gründe für Bargeldauszahlungen unklar. Der Oberste Gerichtshof stellte fest, dass große Bargeldsummen in der Parteizentrale vorhanden waren, deren Herkunft unklar blieb.










