Álvaro García Ortiz sitzt seit diesem Montag auf der Anklagebank – als erster Generalstaatsanwalt Spaniens, der sich vor Gericht verantworten muss. Das Tribunal Supremo (TS) verhandelt über angebliche Vergehen, die er in Ausübung seines Amtes begangen haben soll. Es geht um die mutmaßliche Weitergabe einer E-Mail, die Verhandlungen von Alberto González Amador, dem Partner der Madrider Präsidentin Isabel Díaz Ayuso, mit der Staatsanwaltschaft über einen Vergleich im Steuerbetrugsfall enthüllte. Ihm drohen bis zu sechs Jahre Haft, zwölf Jahre Berufsverbot und eine Geldstrafe von über 400.000 Euro.
Worum es geht (TL;DR)
- Álvaro García Ortiz ist der erste spanische Generalstaatsanwalt, der vor Gericht steht.
- Ihm wird die Weitergabe einer E-Mail im Steuerbetrugsfall von González Amador vorgeworfen.
- Bei einer Verurteilung drohen ihm sechs Jahre Haft und zwölf Jahre Berufsverbot.
Der Auslöser war eine Veröffentlichung von ‚El Mundo‘ um 21.29 Uhr am 13. März 2024: "Die Staatsanwaltschaft bietet Ayusos Partner einen Vergleich an, damit er zwei Steuerdelikte zugibt, während der Fall gerichtlich verfolgt wird". Diese Meldung löste laut dem ermittelnden Richter Ángel Hurtado einen "frenetischen Austausch" von Nachrichten und Anrufen innerhalb der Staatsanwaltschaft sowie intensive Aktivitäten in den Medien zur Überprüfung aus.
García Ortiz kontaktierte die Leiterin der Staatsanwaltschaft Madrid, Pilar Rodríguez, um von Julián Salto, dem Staatsanwalt im Fall gegen González Amador, die E-Mail-Kette zu erhalten, die dieser mit Carlos Neira, dem Anwalt des Unternehmers, ausgetauscht hatte.
García Ortiz unter Druck: Suche nach vollständiger E-Mail-Kette
Mehrere Versuche waren nötig, da Salto im Estadio Metropolitano war, um das Spiel Atlético gegen Inter Mailand zu sehen. Schließlich erhielt der Generalstaatsanwalt um 21.59 Uhr die E-Mails auf seinem persönlichen Gmail-Konto, doch die Kette war unvollständig.
Um 22.10 Uhr veröffentlichte ‚La Sexta‘ die erste Information, die zeigte, dass die Verteidigung von González Amador den Vergleich mit der Staatsanwaltschaft suchte, ohne weitere Details oder E-Mails zu nennen.
Wenig später, um 22.27 Uhr, schickte der Kabinettschef von Díaz Ayuso, Miguel Ángel Rodríguez, den Inhalt einer weiteren wichtigen E-Mail an einen Journalisten-Chat: Salto hatte am 12. März 2024 dem Anwalt des Unternehmers geschrieben, dass trotz der gerichtlichen Verfolgung des Steuerfalls ein Vergleich möglich sei.
Ermittlungen und Konsequenzen für den Generalstaatsanwalt
Gegen 23.00 Uhr bemerkte García Ortiz, dass ihm die vollständige E-Mail-Kette fehlte, da die Nachricht vom 12. März nicht enthalten war. Nach weiteren Bemühungen erhielt er diese E-Mail um 23.46 Uhr.
Inzwischen berichtete ‚Cadena SER‘ um 23.23 Uhr über die E-Mail vom 2. Februar, die das Geständnisangebot enthielt, und veröffentlichte um 23.51 Uhr einen Artikel mit Auszügen daraus.
Am nächsten Tag veröffentlichte die Staatsanwaltschaft nach einer Reihe von Anrufen und Nachrichten um 10.22 Uhr eine Pressemitteilung, die den E-Mail-Austausch zwischen dem Staatsanwalt und dem Anwalt von González Amador detailliert darlegte.




















