Die Guardia Civil von Fuerteventura hat am 15. Oktober vier Personen auf einem Sportboot in Puerto Calero kontrolliert. Sie hatten 100 Kilogramm Fisch gefangen und damit die erlaubte Menge für Freizeitfischer überschritten.
Worum es geht (TL;DR)
- Guardia Civil kontrolliert Sportboot in Puerto Calero mit 100 Kilogramm Fisch an Bord.
- Fangmenge überschreitet erlaubte Grenzen für Freizeitfischer deutlich, Fisch wird vernichtet.
- Behörden verstärken Überwachung gegen illegalen Fischfang rund um Fuerteventura.
Die Behörden wurden durch Hinweise örtlicher Fischer aufmerksam, die berichteten, dass das Boot seit zwei Tagen übermäßig viel Fisch fing. Daraufhin startete ein Überwachungseinsatz, unterstützt von verschiedenen Institutionen, die für den Umweltschutz auf den Kanarischen Inseln zuständig sind.
Guardia Civil beschlagnahmt 100 Kilogramm Fisch in Puerto Calero
Gegen 20.00 Uhr am 15. Oktober legte das zwölf Meter lange Boot im Hafen von Puerto Calero auf Lanzarote an. Beamte der Guardia Civil aus Fuerteventura überprüften das Boot und stellten fest, dass die Fangmenge die gesetzlichen Grenzen deutlich überschritt.
Obwohl alle Insassen die erforderlichen Dokumente für die Freizeitfischerei besaßen, wog der Fang insgesamt 100 Kilogramm. Der Fisch wurde in der Fischerkooperative von La Tiñosa gewogen und entsprach den Mindestgrößen. Da die Kühlkette unterbrochen war, wurde der Fang vernichtet.
Illegaler Fischfang, dessen Produkte nicht durch offizielle Verkaufsstellen gehen, birgt gesundheitliche Risiken. Der Anstieg solcher Fälle hat die Guardia Civil veranlasst, die Überwachung in den Gewässern um Fuerteventura zu verstärken.
Zu den jüngsten Fällen gehört die Beschlagnahmung von 49 Kilogramm Oktopus und 25 Kilogramm Napfschnecken, die in Corralejo verkauft werden sollten. Die Guardia Civil betont, dass nicht nur die illegalen Fischer, sondern auch die Käufer solcher Produkte bestraft werden können.
Die Freizeitfischerei auf den Kanaren wird durch das Gesetz 17/2003 geregelt. Überschreitungen der Fangmengen können als leichte oder schwere Verstöße eingestuft werden. Schwere Verstöße können mit Geldstrafen zwischen 301 und 60.000 Euro geahndet werden.











