Das Provinzgericht von Santa Cruz de Tenerife hat die Haftstrafe von sieben Monaten und 15 Tagen wegen Ungehorsams gegen einen Mann bestätigt. Der Verurteilte hatte sich geweigert, 32 Tage gemeinnützige Arbeit zu leisten, mit der Begründung: „Die Justiz hat mir das Leben gestohlen und die eigentlichen Verbrecher sind die Mitarbeiter der Justizverwaltung.“
Nachdem feststand, dass der Angeklagte die ursprünglich akzeptierte Strafe nicht antreten wollte, sah das Gericht den Tatbestand des Ungehorsams als erfüllt an. Ein Strafgericht verhängte daraufhin die Haftstrafe, die nun bestätigt wurde.
Haftstrafe nach Weigerung zu gemeinnütziger Arbeit auf Teneriffa
Das Amtsgericht von La Orotava hatte den Mann verpflichtet, im Zentrum für soziale Eingliederung Mercedes Pinto in Santa Cruz gemeinnützige Arbeit zu leisten. Zu diesem Zweck wurde er für einen bestimmten Termin vorgeladen.
Der Angeklagte erschien jedoch absichtlich nicht. Am Folgetag informierte er den Justizbeamten des Gerichts telefonisch, dass er die Strafe aus den genannten Gründen nicht antreten werde.
Provinzgericht Santa Cruz de Tenerife weist Berufung zurück
Der Verurteilte legte gegen die Haftstrafe Berufung ein und argumentierte, er habe nicht verstanden, dass er die Strafe auch dann antreten müsse, wenn er die Verurteilung für falsch halte.
Das Provinzgericht wies diese Begründung zurück. Es betonte, dass der Angeklagte die Strafe in einem Einverständnisurteil akzeptiert und die Tat eingeräumt habe.
Urteil kann vor dem Obersten Gerichtshof angefochten werden
Im Urteil heißt es: „Der Angeklagte hätte sich vorab rechtlich beraten lassen können, bevor er dem Gericht seine eindeutige Absicht mitteilte, der gerichtlichen Anordnung nicht zu folgen und die Strafe nicht zu erfüllen.“ Das Urteil ist noch beim Obersten Gerichtshof anfechtbar.







