Die Regierung der Kanaren hat am Dienstag ein neues Dekret zur Bewertung und Feststellung des Grades der Behinderung beschlossen. Das Gesetz tritt nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Kanaren und der Bestätigung durch das Regionalparlament in Kraft.
Das Dekret enthält erstmals einen Anhang, der bestimmte Krankheitsbilder aufführt, die automatisch einen Behinderungsgrad von 33, 65 oder 75 Prozent begründen. Wer eine der gelisteten Diagnosen nachweist, erhält die Bewertung künftig auf Basis eines Gutachtens, ohne persönlich vorstellig werden zu müssen.
Neues Verfahren für die Feststellung von Behinderung auf den Kanaren
Die Regelung sieht zudem vor, dass besonders schutzbedürftige Gruppen, etwa Minderjährige, künftig bevorzugt behandelt werden. Die bisherige Priorität für Kinder zwischen null und sechs Jahren bei der Frühförderung wird auf alle Minderjährigen bis 18 Jahre ausgeweitet. Neben medizinischen Kriterien fließen künftig auch schwerwiegende soziale Faktoren ein, um eine bessere Integration zu ermöglichen, etwa durch bevorzugten Zugang zu Stipendien oder Erleichterungen beim Eintritt in weiterführende Bildungseinrichtungen.
Eine weitere Neuerung ist ein besonderes Verfahren, das nach der Anerkennung automatisch die Ausstellung eines Parkausweises veranlasst. Damit entfallen für Betroffene zusätzliche Behördengänge.
Koordination zwischen Behörden auf Teneriffa und den anderen Kanareninseln
Das Dekret stärkt die Zusammenarbeit mit der Generaldirektion für Soziale Dienste, um die Vergabe nicht beitragspflichtiger Renten zu erleichtern. Erstmals wird auch eine enge Abstimmung zwischen der Generaldirektion für Behinderung und dem Kanarischen Gesundheitsdienst etabliert, um Fachpersonal für Gutachten einzusetzen und Wartezeiten zu verkürzen. Bei minderjährigen Antragstellern erfolgt zudem eine Koordination mit dem Bildungsministerium und den Berufsverbänden der Kanaren, um die Berichte durch spezifische Fachkräfte zu ergänzen.
Das von der Sozial-, Gleichstellungs-, Jugend-, Kinder- und Familienbehörde initiierte Dekret basiert auf der spanischen Gesetzgebung (RD 888/2022). Die im Anhang aufgeführten Krankheitsbilder wurden mit dem nationalen BAREDI-System abgeglichen, das medizinische, psychosoziale und Umweltkriterien für die Bewertung des Behinderungsgrades heranzieht.
Vereinfachte Verfahren und Gleichbehandlung auf den Kanarischen Inseln
Das neue Gesetz ist in vier Titel gegliedert, die den Anwendungsbereich, die Zuständigkeiten, das Bewertungsverfahren und die Überprüfung regeln. Hinzu kommen vier Zusatzbestimmungen, eine Übergangsregelung, eine Aufhebungsbestimmung, vier Schlussbestimmungen sowie der Anhang mit den Krankheitsbildern.
Im ersten Titel wird das Ziel der Reform betont: Das Verfahren zur Anerkennung von Behinderungen soll effizienter werden, die Bearbeitungszeiten verkürzen und die Belastung für Betroffene verringern. Die multiprofessionellen Teams sollen die Bewertung künftig gezielter und ressourcenschonender durchführen können.
Die Regierung begründet das neue Dekret insbesondere mit den Besonderheiten des fragmentierten Inselgebiets. Es soll sicherstellen, dass alle Bewohner der Kanareninseln gleichberechtigten Zugang zu Verfahren und Leistungen erhalten, unabhängig davon, ob sie auf einer großen oder kleinen Insel leben.











