Candelaria Delgado, Sozialministerin der Kanarischen Regierung, hat bestätigt, dass ein minderjähriger Asylbewerber auf die Inseln zurückgekehrt ist, nachdem sein Asylantrag abgelehnt wurde. Der Jugendliche war zuvor auf das spanische Festland gebracht worden. Delgado erklärte, dass dies bisher der einzige Fall eines zurückgekehrten minderjährigen Asylbewerbers sei. Der Jugendliche befindet sich derzeit in der staatlichen Einrichtung "Canarias 50" in Las Palmas de Gran Canaria und wartet auf eine Lösung.
Worum es geht (TL;DR)
- Ein minderjähriger Asylbewerber kehrte nach Ablehnung seines Antrags auf die Kanaren zurück.
- Der Oberste Gerichtshof hatte den Transfer der Minderjährigen auf das Festland angeordnet.
- Andere autonome Gemeinschaften könnten abgelehnte Asylbewerber gemäß Ausländergesetz aufnehmen.
Abgelehnte Asylanträge minderjähriger Flüchtlinge
Der Oberste Gerichtshof hatte den Transfer der minderjährigen Asylbewerber angeordnet, die unter staatlicher Obhut stehen sollten. In diesem und anderen Fällen wurde der Antrag jedoch abgelehnt. Laut Delgado kehrte nur einer der Jugendlichen auf den Archipel zurück.
In zwei weiteren Fällen, in denen der Asylantrag abgelehnt wurde, hatten die Minderjährigen den Archipel noch nicht verlassen.
Rechtsmittel und mögliche Lösungen
Delgado erklärte, dass bei abgelehnten Asylanträgen eine Überprüfung beantragt wurde. Fällt auch diese negativ aus, müssen die Minderjährigen nach den Kanaren zurückkehren. Bisher geschah dies nur in einem Fall.
Die Entscheidung, ob die Jugendlichen ihre Klage vor Gericht fortsetzen möchten, liegt bei ihnen selbst. Sollte dies der Fall sein, werde man den Prozess weiterverfolgen, so die Ministerin.
Es werden mögliche Lösungen geprüft, etwa dass andere autonome Gemeinschaften die Minderjährigen aufnehmen, denen das Asyl verweigert wurde. Dies sieht die letzte Reform des Ausländergesetzes vor. Falls dies nicht möglich ist, kehren sie auf die Kanaren zurück und werden erneut für einen Transfer berücksichtigt, wie im Fall des bisher einzigen zurückgekehrten Minderjährigen.











