Die Audiencia Nacional hat die Haftstrafen für zehn Besatzungsmitglieder eines Schiffs, das mit drei Tonnen Kokain 130 Meilen vor Lanzarote abgefangen wurde, reduziert. Die Strafen sinken von elf auf 9,5 Jahre beziehungsweise von zehn auf neun Jahre und einen Tag. Die Drogen wurden am 5. Oktober 2024 in den Hafen von Arrecife gebracht. Die Staatsanwaltschaft fordert weiterhin eine Geldstrafe von 99,1 Millionen Euro – entsprechend dem Wert der beschlagnahmten Drogen – sowie die Ausweisung aus der EU für zehn Jahre nach Verbüßung der Strafe, da die Angeklagten keine EU-Bürger sind.
Worum es geht (TL;DR)
- Audiencia Nacional reduziert Haftstrafen für zehn Besatzungsmitglieder wegen Kokainfunds vor Lanzarote auf 9,5 Jahre.
- Drei Tonnen Kokain im Wert von 99,1 Millionen Euro wurden im Oktober 2024 beschlagnahmt.
- Gericht sah keine stabile kriminelle Organisation, Staatsanwaltschaft fordert weiterhin Geldstrafe und EU-Ausweisung.
Das Gericht reduzierte die Strafen, weil keine stabile internationale kriminelle Organisation nachgewiesen werden konnte. Dies gilt trotz der Erfüllung anderer Kriterien wie der Beteiligung von mehr als drei Personen und der Absicht, Kokain zu verkaufen.
Die Ermittlungen im Rahmen der "Operation Pascal-Lino" führten zur Entdeckung des Schiffs, das unter tansanischer Flagge fuhr. Im Juni 2024 verließ es die Türkei mit Ziel Casablanca, Sierra Leone und Guinea-Bissau, ohne Fracht aufzunehmen.
Drei Tonnen Kokain vor Lanzarote beschlagnahmt
Nach dem Verlassen des letzten Hafens am 22. September ohne Angabe des nächsten Ziels nahm das Schiff Kurs auf Alexandria. Dabei wurde die Ladung von drei Tonnen Kokain aufgenommen, um sie nach Europa zu schmuggeln.
Nach Erhalt der Genehmigung von Tansania wurde das Schiff nahe Lanzarote gestoppt. Bei der Durchsuchung im Hafen von Arrecife bestätigte sich die Drogenmenge im Wert von 99,1 Millionen Euro mit einer Reinheit von 81 Prozent.
Bei der Festnahme wurden bei einem Besatzungsmitglied über 4.000 Euro gefunden. Alle wurden vor Lanzarote festgenommen.
Vor der Audiencia Nacional argumentierten die Angeklagten, dass die Ermittlungsdaten nicht offengelegt wurden. Das Gericht sah dies als notwendig für den Erfolg der internationalen Zusammenarbeit an.
Die Rechtmäßigkeit des Zugriffs wurde durch die Genehmigung Tansanias bestätigt. Auch ohne diese Genehmigung hätte dies nur die Beziehungen zwischen den Ländern, nicht aber die Rechte der Angeklagten betroffen.
Das Gericht sah ausreichende Hinweise auf die Illegalität der transportierten Ladung, die erhebliche Gesundheitsrisiken darstellt. Die beschlagnahmte Menge liegt weit über der als bedeutend geltenden Schwelle.
Ein Angeklagter war als Kapitän identifiziert, was zu einer höheren Strafe führte. Ein anderer behauptete, er habe das Schiff von Guinea nach Holland genommen, da es keinen Direktflug gab.
Ein weiterer Angeklagter sagte, er habe keine Gelegenheit gehabt, seine Verteidigung vorzubereiten. Alle behaupteten, sie hätten die Ladung nicht gekannt und seien unter Waffengewalt zur Teilnahme gezwungen worden. Dies wurde als mildernder Umstand des "unüberwindbaren Schreckens" geltend gemacht.
Diese Argumente wurden bis auf die Anklage der Bildung einer kriminellen Organisation vollständig abgelehnt.











