Der Cabildo von Lanzarote hat am Freitag mit der Veröffentlichung der Grundlagen und der Ausschreibung für den Bono Alquiler Joven 2025 im Boletín Oficial de Canarias einen entscheidenden Schritt zur Verbesserung des Zugangs zu Wohnraum gemacht. Diese Hilfslinie zielt darauf ab, jungen Menschen zwischen 18 und 35 Jahren mit geringem Einkommen die Zahlung von Miete oder Nutzungsüberlassung zu erleichtern.
Eine bedeutende Neuerung kommt von Lanzarote und La Graciosa, da der Cabildo Insular 1,4 Millionen Euro aus eigenen Mitteln beigesteuert hat. Diese Summe ergänzt die 10,6 Millionen Euro, die vom Staat und der Regierung der Kanarischen Inseln bereitgestellt wurden. Damit ist Lanzarote die erste lokale Verwaltung in Spanien, die diese Hilfe mitfinanziert.
Dank dieser zusätzlichen Mittel können mehr Anträge auf Lanzarote und La Graciosa bearbeitet werden, wo die Mietpreise in den letzten Jahren zu einem Hindernis für die Jugendemanzipation geworden sind. Hier gehören die Mieten zu den höchsten auf den Kanarischen Inseln.
Oswaldo Betancort treibt Wohnraumförderung voran
Oswaldo Betancort betonte, dass Lanzarote die erste nichtstaatliche oder regionale Verwaltung des Landes ist, die diesen Schritt unternimmt und eigene Mittel bereitstellt, um jungen Menschen mehr Möglichkeiten zu geben, eine angemessene Wohnung zu finden. „Es darf kein Hindernis für die Emanzipation bleiben“, so Betancort.
Der insulare Wohnungsbauminister Miguel Ángel Jiménez fügte hinzu, dass „die Investition in junge Wohnräume eine Investition in die Zukunft der Insel, in soziale Stabilität und territoriale Kohäsion“ sei.
Der Bono de Alquiler Joven bietet eine direkte Unterstützung von 250 Euro monatlich für maximal 24 Monate an junge Menschen, die auf Lanzarote oder La Graciosa mieten. Der Zuschuss kann für Mietverträge ab dem 1. Januar 2024 beantragt werden, solange die Summe den tatsächlichen Miet- oder Nutzungsüberlassungsbetrag nicht übersteigt.
Neue Mietgrenzen für Lanzarote und La Graciosa
Um diese Leistung zu erhalten, müssen Antragsteller zwischen 18 und 35 Jahre alt sein, in der betreffenden Wohnung gemeldet sein, begrenzte Einkünfte nachweisen, die nicht das Dreifache des IPREM überschreiten, und dürfen keine anderen Immobilien in Spanien besitzen, es sei denn, es gibt gerechtfertigte Gründe. Sie müssen auch als Hauptmieter oder Nutzer im Mietvertrag eingetragen sein.
Für alle Inseln gelten Mietobergrenzen von 600 Euro monatlich für Wohnungen und 300 Euro für Zimmer. Auf Lanzarote und La Graciosa wurden die Grenzen jedoch aufgrund gestiegener Mietpreise angepasst: In den Gemeinden des Bereichs B liegt die Grenze bei 750 Euro für Wohnungen und 375 Euro für Zimmer. Dies gilt für Arrecife, San Bartolomé, Haría und Tinajo.
In den Gemeinden des Bereichs A, zu denen Teguise, Tías und Yaiza gehören, wurde die Grenze auf 900 Euro für Wohnungen und 450 Euro für Zimmer angehoben.
Einfachere Antragstellung für junge Mieter
Die Antragsfrist beginnt am Montag, 29. September, und endet am 17. Oktober um 23:59 Uhr. Anträge können vorzugsweise online über die elektronische Plattform der Regierung der Kanarischen Inseln oder persönlich im Allgemeinen Register des Cabildo von Lanzarote eingereicht werden. Telefonische Unterstützung wird unter der Nummer 012 angeboten, wobei die Antragsteller Schritt für Schritt durch den Prozess geführt werden.
Zusätzlich wird ab Montag, 29. September, auf der Website des Cabildo von Lanzarote unter diesem Link umfassende Information und ein Handbuch zur Antragstellung bereitgestellt. Fragen können über eine virtuelle Assistenz geklärt werden, um den Zugang und die Bearbeitung des Verfahrens zu erleichtern.
Im Cabildo von Lanzarote stehen zudem zwei Computer zur Verfügung, um den Nutzern bei der Antragstellung zu helfen. Eine Neuerung vereinfacht die Online-Antragstellung: In diesem Jahr reicht die Vorlage des Personalausweises aus.











