Das Oberste Gericht Spaniens hat bestätigt, dass die Regierung die Asylanträge unbegleiteter minderjähriger Migranten auf den Kanaren bearbeitet hat. In einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung betonte das Gericht jedoch, dass die vollständige und zügige Integration dieser Jugendlichen in das nationale Schutzsystem weiterhin ausstehe. Der Beschluss bezieht sich auf eine Anordnung vom 25. März, mit der das Gericht der Regierung als Eilmaßnahme auf Antrag der Kanaren aufgetragen hatte, die Jugendlichen in staatlichen Einrichtungen für Asylsuchende auf den Inseln aufzunehmen.
Nach Angaben des Gerichts hat die Regierung laut vorgelegter Unterlagen fast alle Verfahren zur Prüfung der Asylanträge der Minderjährigen eingeleitet. Damit erfüllte sie eine der zentralen Anforderungen des Gerichts. Hinsichtlich der Integration in das Schutzsystem stellte das Gericht jedoch fest, dass bislang nur eine geringe Zahl der Betroffenen tatsächlich aufgenommen wurde.
Asylverfahren für Minderjährige auf den Kanaren
Das Gericht zeigte Verständnis für die Schwierigkeiten bei der Integration, die sich aus fehlenden staatlichen Einrichtungen für die besonderen Bedürfnisse dieser Jugendlichen ergeben. Angesichts der extremen Lage der Minderjährigen forderte das Gericht jedoch außergewöhnliche Maßnahmen. Es warnte, dass die Verzögerungen ein deutliches Risiko bergen, da die Betroffenen während der Wartezeit volljährig werden könnten. Zudem wies das Gericht darauf hin, dass weiterhin junge Migranten in Booten auf die Inseln gelangen, was die Situation zusätzlich erschwere.
Der Beschluss, für den Richter Wenceslao Olea verantwortlich zeichnete, folgte auf die Auswertung umfangreicher Unterlagen und Stellungnahmen des Staates und der Regionalregierung der Kanaren. Beide Seiten hatten über die Umsetzung der gerichtlichen Anordnung berichtet, wobei die Positionen weitgehend übereinstimmten.
Streit um Verteilung auf andere Regionen
Im Beschluss geht das Gericht auch auf den Wunsch der Zentralregierung ein, minderjährige Asylsuchende in andere Regionen zu verlegen. Einige autonome Gemeinschaften, etwa Madrid, hatten sich dagegen ausgesprochen, auch wenn die Jugendlichen in staatlichen Einrichtungen untergebracht werden sollten. Das Gericht stellte klar, dass die Debatte um die Zusammenarbeit der Regionen nicht Teil des aktuellen Verfahrens sei, da es hier um die spezielle Situation der Asylsuchenden gehe.
Zudem widersprach das Gericht der Auffassung der Zentralregierung, die Umsetzung der Anordnung erfordere ein gemeinsames Vorgehen mit anderen Verwaltungen. Die Verantwortung liege allein bei der Zentralregierung, während die Kanaren lediglich unterstützend tätig sein müssten. Die Verpflichtung zur Umsetzung sei eindeutig eine staatliche Aufgabe.
Oberstes Gericht fordert Einhaltung der Fristen
Das Gericht kritisierte zudem, dass die Regierung die geforderte Berichterstattung über die ergriffenen Maßnahmen nicht fristgerecht vorgelegt habe. Bereits am 26. des Vormonats hätte der erste Bericht erfolgen müssen. Das Gericht stellte klar, dass es sich bei der Berichterstattung nicht um eine bloße Rechenschaftslegung handele, sondern um die Überprüfung, ob die Anordnung tatsächlich umgesetzt wurde. Die Regierung müsse nicht nur darlegen, was geschehen sei, sondern auch begründen, warum die Umsetzung innerhalb der gesetzten Frist nicht vollständig erfolgt sei.
Abschließend forderte das Oberste Gericht die Zentralregierung auf, künftig fristgerecht zu berichten und die eingeleiteten Maßnahmen zur raschen Integration der betroffenen Minderjährigen in das nationale Schutzsystem fortzusetzen.


