Das spanische Ministerium für Inklusion, Sozialversicherung und Migration hat die ersten Verlegungen unbegleiteter minderjähriger Asylbewerber von den Kanaren auf das Festland vorbereitet. Am Dienstag teilten Ministeriumssprecher mit, dass die Umsetzung spätestens in zwei Wochen beginnen soll. Grundlage ist eine wöchentliche Abstimmung zwischen der Zentralregierung und der Regionalregierung der Kanaren, um zwei Urteile des Obersten Gerichtshofs umzusetzen. Diese verpflichten den Staat, die Verantwortung für die jungen Schutzsuchenden zu übernehmen, die bisher auf den Kanaren betreut wurden.
Nach Angaben des Ministeriums fanden bereits Gespräche mit den wichtigsten Organisationen statt, die mit Minderjährigen arbeiten. Ziel war es, Ressourcen und Standorte auf dem Festland zu prüfen. Dort wurden 1200 Plätze geschaffen, um die betroffenen Kinder und Jugendlichen aufzunehmen.
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge auf den Kanaren
Parallel dazu führt die auf den Kanaren tätige Organisation Engloba individuelle Bewertungen derjenigen Minderjährigen durch, die bereit sind, auf das Festland umzuziehen. Diese Maßnahme gilt laut Ministerium als entscheidend, um das Verfahren mit größtmöglicher Sicherheit durchzuführen.
In der vergangenen Woche legte die Zentralregierung der Regionalregierung der Kanaren einen Zeitplan für die Verlegung der Minderjährigen ins Aufnahme- und Verteilzentrum Canarias 50 in Las Palmas de Gran Canaria vor. Die Unterbringung dort ist vorübergehend, bis die Weiterleitung auf das Festland erfolgen kann.
Spanische Regierung schafft neue Plätze für Minderjährige
Vergangene Woche wurden die ersten beiden Transfers abgeschlossen, insgesamt mit 80 Minderjährigen. Für Mittwoch ist eine weitere Verlegung geplant, nachdem die notwendigen Überprüfungen der aktuellen Namenslisten durch die Regierung der Kanaren erfolgt sind.
Pilar Cancela, Staatssekretärin für Migration, betonte in einer Videobotschaft die Bedeutung, die individuellen Lebensumstände jedes Jugendlichen sorgfältig zu prüfen. Ziel sei es, für jede Verlegung die passende Lösung zu finden. Cancela hob zudem hervor, dass die Transfers jeweils nur kleine Gruppen von 30 bis 40 Personen umfassen sollen, um das Wohlbefinden der Jugendlichen zu gewährleisten.
Rechtliche und finanzielle Grundlagen für Verlegungen
Das Ministerium erinnerte daran, dass der Ministerrat in der vergangenen Woche 40 Millionen Euro für die Umsetzung des Gerichtsurteils und die Schaffung von 1200 Plätzen auf dem Festland bewilligte. Bereits jetzt stehen 750 Plätze zur sofortigen Nutzung bereit, die derzeit mit den Partnerorganisationen konkretisiert werden.
Auch Ángel Víctor Torres, Minister für territoriale Politik und demokratisches Gedenken, äußerte sich am Dienstag nach der interministeriellen Kommission für Migration in Madrid zur Lage. Torres erklärte, die Regierung erfülle die Vorgaben des Obersten Gerichtshofs: Rund 1000 Minderjährige seien im System für internationalen Schutz registriert, wenngleich bislang nur etwa 80 tatsächlich auf staatliche Ressourcen überstellt wurden. Die ersten Jugendlichen seien bereits in das Zentrum Canarias 50 eingezogen, um von dort aus weitergeleitet zu werden.
Neue Gesetzesregelung für Verteilung von Minderjährigen
Bei der Sitzung wurde auch die Umsetzung des neuen königlichen Dekrets zur Umverteilung unbegleiteter minderjähriger Migranten aus Regionen mit angespannten Ressourcen wie den Kanaren, Ceuta und Melilla besprochen. Die Regierung kündigte an, am 26. August einen dritten königlichen Erlass zu verabschieden. Dieser regelt die Aufnahmefähigkeit der Regionen nach Bevölkerungszahl und erklärt die Migrationslage auf den Kanaren zur besonderen Notlage. Beide Maßnahmen gelten als wichtige Schritte für das neue Verteilungsmodell.







