Die spanische Regierung hat am Dienstag ein neues Dekret zur Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Migranten beschlossen. Das Kabinett folgte damit einem Vorschlag der Ministerien für Jugend und Kindheit, Inneres, territoriale Politik und Integration.
Regierungssprecherin Pilar Alegría erklärte nach der Kabinettssitzung, das Dekret stelle das Kindeswohl und die Rechte der betroffenen Kinder in den Mittelpunkt. Sie betonte: „Heute machen wir Fortschritte beim Schutz von Mädchen, Jungen und Jugendlichen, die allein nach Spanien kommen, oft nach extremen Erfahrungen und dem Verlust ihrer Bezugspersonen.“
Neues Aufnahmeverfahren für unbegleitete Minderjährige auf den Kanaren
Die Ministerin für Jugend und Kindheit, Sira Rego, wies darauf hin, dass die neue Regelung das bereits bestehende Gesetz zur Aufnahme von Minderjährigen ohne Begleitung weiterentwickelt. Ziel sei ein effektives und koordiniertes System, das alle Regionen Spaniens einbezieht und vom Zentralstaat finanziell unterstützt wird. Rego sagte: „Wir stellen das Wohl und die Rechte der Kinder in den Vordergrund, auch gegen parteipolitische und rassistische Widerstände.“
Sie unterstrich, dass das System insbesondere jene Regionen unterstütze, die derzeit die meisten unbegleiteten Minderjährigen aufnehmen, darunter die Kanaren, Ceuta und Melilla. „Es handelt sich um eine nationale Aufgabe, die entsprechend behandelt werden muss“, so Rego.
Spanien setzt auf schnelle Verteilung und klare Zuständigkeiten
Das Dekret legt fest, welche Maßnahmen die Herkunfts- und Zielregionen für die Verlegung der Minderjährigen innerhalb bestimmter Fristen ergreifen müssen. Auch die Zuständigkeiten des Zentralstaats werden geregelt. Die ersten Verlegungen sollen laut Sira Rego Ende August beginnen, sobald ein weiteres Dekret zur Finanzierung verabschiedet ist.
Das neue Verfahren sieht vor, dass unbegleitete Minderjährige, die in Gebiete mit außergewöhnlicher Migrationslage gelangen, innerhalb von maximal 15 Tagen nach ihrer Registrierung in andere Regionen verlegt werden. Minderjährige, die sich bereits in Notunterkünften befinden, werden bei den Transfers priorisiert. Für sie gilt eine Umsetzungsfrist von maximal einem Jahr ab Inkrafttreten des Gesetzes vom 18. März.
Regierung fordert Einhaltung der Gesetze und Menschlichkeit
Das Dekret regelt zudem die Verantwortlichkeiten von Staat und Regionen bei der Feststellung außergewöhnlicher Migrationslagen und der Auswahl der Zielgebiete. Es enthält Vorgaben zur Betreuung, Bildung sowie zur Übernahme von Vormundschaft und Fürsorge für die Minderjährigen. Die Durchführung der Verlegungen obliegt den Herkunftsregionen, unterstützt und finanziert vom Zentralstaat. Bis zum 15. Januar eines jeden Jahres müssen die Regionen relevante Daten an das Jugendministerium melden. Es besteht die Möglichkeit bilateraler Koordinationsmechanismen.
Auf die Frage nach der Bereitschaft einiger Regionen, Minderjährige aufzunehmen, appellierte Regierungssprecherin Alegría an die Menschlichkeit der von der konservativen Volkspartei (PP) regierten Regionen und forderte die Einhaltung des Gesetzes. Sie sagte: „Ich weigere mich zu glauben, dass die Regionen der PP das Gesetz nicht einhalten. Es ist für alle verbindlich.“ Alegría kritisierte zudem die Blockadehaltung einiger Regionalregierungen und warf ihnen vor, sich in einem „Diskurs des Rassismus und Hasses“ einzurichten. Sie betonte abschließend: „Hier geht es um Kinder, die vor allem als solche behandelt werden müssen. Neben der Einhaltung des Gesetzes ist vor allem Menschlichkeit gefragt.“







