Der Präsident des Cabildo von Lanzarote, Oswaldo Betancort, hat sich über die positive Entscheidung des Umweltverträglichkeitsberichts für das maritime Teilstück des Projekts zur Trinkwasserversorgung von La Graciosa gefreut. Dieses Projekt wird von der Generaldirektion für Wasser der Regierung der Kanarischen Inseln gefördert.
Der Bericht ergab, dass die Maßnahme keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt haben wird, sofern die vorgesehenen Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Daher ist keine reguläre Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich.
Trinkwasserversorgung auf La Graciosa
Oswaldo Betancort betonte, dass diese Entscheidung es ermögliche, mit einem vorrangigen Projekt voranzukommen, das einen grundlegenden Dienst wie Trinkwasser für La Graciosa sicherstellt. Er erklärte, man habe verantwortungsbewusst gehandelt, um diese Maßnahme mit dem Erhalt der natürlichen Räume in Einklang zu bringen und einer historischen Forderung der Bewohner von La Graciosa nachzukommen. „Dieses Projekt“, fügte der Präsident hinzu, „ist Teil unseres Engagements für Lebensqualität und Chancengleichheit auf allen Inseln des Archipels.“
Der Wasserbeauftragte Domingo Cejas hob hervor, dass die Umsetzung dieses maritimen Abschnitts eine strategische Investition sei, die die Trinkwasserversorgung unter strengen Nachhaltigkeits- und Umweltschutzkriterien sicherstellt. „La Graciosa verdient einen modernen und effizienten Service, und dieser Fortschritt bringt uns diesem Ziel näher“, sagte er.
Details des Projekts
Die Maßnahme wartet nun auf die interadministrative Zusammenarbeit der Gemeinden Teguise und Haría, also auf die Zustimmung der beteiligten lokalen Verwaltungen. Sie wird im Estrecho del Río durchgeführt und ermöglicht den Ersatz der 1997 installierten Unterwasserleitung, die nach mehr als 25 Jahren strukturelle Mängel aufweist.
Das neue System wird eine sichere, kontinuierliche und optimale Versorgung für die Bewohner von La Graciosa gewährleisten, indem es parallel zur bestehenden Leitung installiert wird und so den Erdbodenbewegungen und der Beeinträchtigung der natürlichen Umgebung minimiert. Die Bewertung wurde im vereinfachten Verfahren gemäß dem Gesetz 21/2013 zur Umweltbewertung durchgeführt und berücksichtigte Faktoren wie menschliche Gesundheit, Flora, Fauna, Biodiversität, Geodiversität, Boden, Luft, Wasser, Klima, Landschaft, Kulturerbe und deren Wechselwirkungen. Die Maßnahme ist zudem mit den Bestimmungen des Insularen Raumordnungsplans vereinbar, da es sich um eine hydraulische Infrastruktur des Allgemeinen Insularsystems handelt, die auf geschütztem ländlichem Boden verlaufen darf, sofern die festgelegten Bedingungen eingehalten werden.





