Das Verfassungsgericht hat auf Antrag der Zentralregierung Teile des Haushaltsgesetzes der Kanarischen Inseln für 2025 vorläufig ausgesetzt. Betroffen ist die vierte Schlussbestimmung, die die Vergütung des Direktors des Servicio Canario de la Salud (SCS), Adasat Goya, regelt. Die Bestimmung sah vor, dass der SCS-Direktor unabhängig von seiner Herkunft aus dem öffentlichen oder privaten Sektor keine geringeren Bezüge erhalten sollte als zuvor.
Worum es geht (TL;DR)
- Das Verfassungsgericht setzt Teile des kanarischen Haushaltsgesetzes 2025 vorläufig aus.
- Betroffen sind die Gehaltsregelung des SCS-Direktors und Vorschriften zu Sporthäfen.
- Die Zentralregierung sieht Verstöße gegen staatliche Gehaltsgrenzen und Investitionsvorgaben.
Gehaltsgrenzen und Sporthäfen im Streit
Neben der Gehaltsregelung hat das Gericht auch die achte Schlussbestimmung des Haushalts ausgesetzt. Sie betrifft die Regelung von Sporthäfen auf den Kanaren.
Der Minister für Territorialpolitik, Ángel Víctor Torres, begründete die Klage der Zentralregierung damit, dass die Gehaltsabsicherung des SCS-Direktors gegen die im staatlichen Haushaltsgesetz 2023 festgelegten Gehaltsgrenzen und das Basisstatut des öffentlichen Dienstes verstoße.
Bei den Sporthäfen weichen die kanarischen Vorgaben ebenfalls von der staatlichen Norm ab: Die achte Schlussbestimmung des Kanaren-Haushalts setzt die Mindestinvestition für Konzessionen bei 20 Prozent an, während das staatliche Recht mindestens 50 Prozent fordert.
Zudem schreibt die staatliche Regelung vor, dass Investitionen innerhalb von sechs Monaten erfolgen müssen. Die kanarischen Haushalte räumen dafür einen Zeitraum von vier bis sechs Jahren ein.











