Der Cabildo stellt 900.000 Euro für den Betrieb der Musik- und Tanzschulen auf Teneriffa bereit.
Worum es geht (TL;DR)
- Der Cabildo stellt 900.000 Euro für Musik- und Tanzschulen auf Teneriffa bereit.
- Jede Schule erhält eine Basisförderung von 20.000 Euro, die nach Kriterien erhöht wird.
- Die Mittel decken Betriebskosten und sichern Bildungsqualität und Kulturangebot.
Der Inselrat hat die Richtlinien und die Ausschreibung für Subventionen zur Unterstützung der Musik- und Tanzschulen auf Teneriffa genehmigt. Die Gesamtsumme von 900.000 Euro stammt aus dem Budget des Bereichs Kultur, Museen und Sport, wie der Vizepräsident des Cabildo von Teneriffa, Lope Afonso, am 15. Oktober mitteilte. Damit setzt sich der Anstieg seit 2024 fort.
Die Subventionen können öffentliche Schulen erhalten, die gemäß dem Dekret 179/1994 der Regierung der Kanarischen Inseln gegründet und genehmigt wurden und im Schuljahr 2024–2025 regelmäßig Unterricht erteilt haben.
Subventionen unterstützen Bildungsqualität
Inselrat José Carlos Acha betonte, dass die Mittel die Betriebskosten decken, insbesondere die Gehälter der Lehrkräfte und des Verwaltungspersonals. So sollen die Bildungsqualität, die instrumentelle Vielfalt und das lokale Kulturangebot erhalten bleiben.
Acha erklärte, dass jede Schule eine Basisförderung von 20.000 Euro erhält. Diese kann nach folgenden Kriterien erhöht werden: 10.000 Euro zusätzlich für jede Gemeinde, in der die Schule einen festen Standort und regelmäßige Aktivitäten unterhält, bis zu maximal zwei; ein weiterer Betrag basierend auf der Anzahl der eingeschriebenen Schüler und den angebotenen Instrumentalfächern, mit Grenzen, die eine gerechte Verteilung gewährleisten. Keine Schule darf mehr als 40 % ihrer nachgewiesenen Personalkosten oder 20 % der Gesamtausschreibung erhalten.
Verteilung der Mittel nach Wettbewerb
Die Mittel werden im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens durch öffentliche Ausschreibung und unter Aufsicht einer Bewertungskommission verteilt. Diese besteht aus technischem Personal und Vertretern des Kulturbereichs.
Die Subventionen gelten als gerechtfertigt mit dem in der Ausschreibung geforderten Nachweis über Gehalts- und Anmeldekosten. Das ermöglicht eine zügige Auszahlung der Hilfen nach Abschluss des Verfahrens.
Darüber hinaus leisten die Gemeinden, die über kommunale Schulen verfügen, ebenfalls finanzielle Beiträge. Diese unterstützen zusammen mit den Beiträgen der Eltern das System der kommunalen Musikschulen.











