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Pflegegeld aus Deutschland bei Umzug auf die Insel

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Moni1958
Beiträge: 7
Themenstarter
(@moni1958)
Aktives Mitglied
Beigetreten: Vor 2 Jahren
[#94]

Meine Schwester hat einen pflegegrad und überlet, ganz zu mir nach Gran Canaria zu ziehen. Zahlt die deutsche Pflegekasse das Geld dann weiter? Hat das jemand erlebt?


3 Antworten
2 Antworten
Marlies_GC
(@marlies_gc)
Beigetreten: Vor 1 Jahr

Bekanntes Mitglied
Beiträge: 15

Wichtig ist der Unterschied zwischen Geldleistung und Sachleistung. Das Geld kommt oft mit, ein deutscher Pflegedienst oder Hilfsmittel eben nicht.


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islandhopper
(@islandhopper)
Beigetreten: Vor 10 Monaten

Aktives Mitglied
Beiträge: 8

Der Knackpunkt sind hier die Beratungseinsätze. Ich kenne auf Gran Canaria nemanden, der das nach deutschen vorgaben abzeichnen darf.


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Beiträge: 6
 Tom
(@tom)
Aktives Mitglied
Beigetreten: Vor 2 Wochen

Dr. Google gibt folgende Info:
Deutsches Pflegegeld wird im Ausland nur unter bestimmten Bedingungen und zeitlichen Grenzen weitergezahlt.

Dauerhafter Umzug oder längerer Aufenthalt: Wenn Sie in einen Staat der EU, des EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) oder in die Schweiz ziehen oder sich dort länger aufhalten, wird das Pflegegeld weiterhin gezahlt, vorausgesetzt, Sie haben mindestens Pflegegrad 2 und sind in Deutschland versichert

Pflichtberatungen: Auch im Ausland müssen Sie die viertel- oder halbjährlichen Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI nachweisen, falls Sie von Angehörigen gepflegt werden. Klären Sie dies frühzeitig mit Ihrer Pflegekasse.


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