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Pflegegeld aus Deutschland bei Umzug auf die Insel

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Moni1958
Beiträge: 12
Themenstarter
(@moni1958)
Bekanntes Mitglied
Beigetreten: Vor 2 Jahren
[#94]

Meine Schwester hat einen pflegegrad und überlet, ganz zu mir nach Gran Canaria zu ziehen. Zahlt die deutsche Pflegekasse das Geld dann weiter? Hat das jemand erlebt?


10 Antworten
9 Antworten
Marlies_GC
(@marlies_gc)
Beigetreten: Vor 1 Jahr

Vertrautes Mitglied
Beiträge: 29

Wichtig ist der Unterschied zwischen Geldleistung und Sachleistung. Das Geld kommt oft mit, ein deutscher Pflegedienst oder Hilfsmittel eben nicht.


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islandhopper
(@islandhopper)
Beigetreten: Vor 11 Monaten

Bekanntes Mitglied
Beiträge: 19

Der Knackpunkt sind hier die Beratungseinsätze. Ich kenne auf Gran Canaria nemanden, der das nach deutschen vorgaben abzeichnen darf.


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UteMeier
(@utemeier)
Beigetreten: Vor 4 Monaten

Bekanntes Mitglied
Beiträge: 19

Der Punkt mit den Beratungseinsätzen hängt hier echt in der Luft. Bei uns auf Fuerteventura hat eine Nachbarin genau dasselbe Problem gehabt. Sie hat irgendwann eine Beratung per Video gemacht. Ob die Kasse das dauerhaft akzeptiert, weiß ich nicht. Hat das jemand von euch durchgezogen und schriftlich bestätigt bekommen? Mich würde auch interessieren, wer den Bogen unterschreiben muss. Ein spanischer Pflegedienst kennt die deutschen Formulare ja nicht. Nebenbei, die Suche nach deutschsprachigen Ärzten ist hier auch so ein Thema. Aber das gehört in einen anderen Faden.


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(@kalima_jo)
Beigetreten: Vor 2 Monaten

Aktives Mitglied
Beiträge: 9

Kenne ich. Arrecife, vor zwei Jahren. Meine Mutter war ein halbes Jahr bei uns. Der Beratungseinsatz per Video wurde abgenommen. Aber erst nach viel Hin, und Her. Schriftlich hatte ich vorher nichts in der Hand. Nichts. Am Ende hing alles an einer sachbearbeiterin. Hat hier jemand eine feste Zusage von seiner Kasse für die Videoberatung bekommen?


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AndreasM
(@andreasm)
Beigetreten: Vor 1 Jahr

Bekanntes Mitglied
Beiträge: 29

Bei uns lief das ähnlich zäh. Meine Tante war letztes Jahr ein paar Monate hier in Los Cristianos. Ich habe bei der Kasse angerufen und um etwas Schriftliches gebeten. Am Telefon hieß es, das gehe schon in Ordnung. Auf Papier kam dann nie etwas. Mich würde wirklich interessieren, ob jemand so eine zusage schwarz auf weiß im Briefkasten hatte.


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Conny_Adeje
(@conny_adeje)
Beigetreten: Vor 2 Jahren

Bekanntes Mitglied
Beiträge: 22

Bei uns im Bekanntenkreis hing auch alles an einer Zusage per Telefon. Hat jemand die Kasse mal schriftlich angescchrieben und eine Antwort per Post bekommen?


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(@cumbre_vera)
Beigetreten: Vor 4 Wochen

Aktives Mitglied
Beiträge: 3

Wer hat bei euch die Videoberatung durchgeführt. War das ein deutscher Pflegedienst per Bildschirm oder jemand von der Kasse selbst? Und musste eure Angehörige dabei sichtbar im Bild sein?


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(@fincafuchs)
Beigetreten: Vor 4 Wochen

Aktives Mitglied
Beiträge: 9

Ich halte das Rennen nach der schriftlichen Zusage für den falschen Weg. Eine Telefonauskunft hilft dir später vor der Kasse gar nichts. Schreib die Kasse selbst an und frag nach dem Beratungseinsatz im Ausland. Hat das hier jemand so gemacht und eine Antwort bekommen?


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Hardy_TF
(@hardy_tf)
Beigetreten: Vor 6 Monaten

Aktives Mitglied
Beiträge: 10

Das Anschreiben bringt dir wenig, wenn die Kasse nur allgemein antwortet. Die halten sich da gern bedeckt. Hat wirklich jemand eine Antwort bekommen, in der die Videoberatung konkret genannt wird?


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Beiträge: 16
 Tom
(@tom)
Aktives Mitglied
Beigetreten: Vor 2 Monaten

Dr. Google gibt folgende Info:
Deutsches Pflegegeld wird im Ausland nur unter bestimmten Bedingungen und zeitlichen Grenzen weitergezahlt.

Dauerhafter Umzug oder längerer Aufenthalt: Wenn Sie in einen Staat der EU, des EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) oder in die Schweiz ziehen oder sich dort länger aufhalten, wird das Pflegegeld weiterhin gezahlt, vorausgesetzt, Sie haben mindestens Pflegegrad 2 und sind in Deutschland versichert

Pflichtberatungen: Auch im Ausland müssen Sie die viertel- oder halbjährlichen Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI nachweisen, falls Sie von Angehörigen gepflegt werden. Klären Sie dies frühzeitig mit Ihrer Pflegekasse.


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