Benachrichtigungen
Alles löschen
Wohnen und Immobilien
5
Beiträge
5
Benutzer
0
Reactions
217
Ansichten
3. Oktober 2026 20:03
Nach Jahren Hin und Herfliegen kaufen wir jetzt eine kleine Wohnung. Notartermin ist im Herbst. Die Verkäuferin hat die IBI fürs ganze Jahr schon gezahlt. Jetzt will sie von mir den Teil ab Übergabe zurück. In meinem Vertragsentwurf steht dazu nichts Klares. Ist das hier so üblich?
4 Antworten
6. Oktober 2026 11:00
Die IBI zahlt der Eigentümer der zum Zeitpunkt der Fälligkeit im Grundbuch eingetragen ist. Natürlich kann man das auch anders vereinbaren - es gilt die sog. Vertragsfreiheit. Das ist aber Verhandlungssache. Wir hatten das bei unserem ersten Haus vereinbart, dass wir die IBI anteilig ab Notarvertrag zahlen. Wir fanden das nur fair. Ist aber tatsächlich unüblich.