Kanarenmarkt.de

Benachrichtigungen
Alles löschen

Muss der Käufer die IBI für das laufende Jahr anteilig zahlen?

5 Beiträge
5 Benutzer
0 Reactions
217 Ansichten
Bine74
Beiträge: 9
Themenstarter
(@bine74)
Aktives Mitglied
Beigetreten: Vor 7 Monaten
[#174]

Nach Jahren Hin und Herfliegen kaufen wir jetzt eine kleine Wohnung. Notartermin ist im Herbst. Die Verkäuferin hat die IBI fürs ganze Jahr schon gezahlt. Jetzt will sie von mir den Teil ab Übergabe zurück. In meinem Vertragsentwurf steht dazu nichts Klares. Ist das hier so üblich?


4 Antworten
3 Antworten
AndreasM
(@andreasm)
Beigetreten: Vor 1 Jahr

Bekanntes Mitglied
Beiträge: 29

Üblich ja, Pflicht nein. Steuerschuldner ist nach meinem Verständnis der, dem die Wohnung am Jahresanfang gehört. Alles andere ist Verhandlungssache, und gehört in den Vertrag. Wenn da nichts steht, würde ich es vor dem Notartermin klären lassen. Hat jemand das schon mal asdrücklich im Kaufvertrag stehen gehabt?


Antwort
Marlies_GC
(@marlies_gc)
Beigetreten: Vor 1 Jahr

Vertrautes Mitglied
Beiträge: 29

Bei uns stand der Satz zur IBI dann wirklich in der Urkunde. Mündliche zusagen am Notartisch sind nach dem Termin schnell vergessen.


Antwort
Kerstin_TF
(@kerstin_tf)
Beigetreten: Vor 8 Monaten

Bekanntes Mitglied
Beiträge: 24

Marlies wie lief die Zahlung dann prakttisch? Wurde der Anteil vom Kaufpreis abgezogen oder extra überwiesen? Und hat der Notar den Betrag in der Urkunde beziffert?


Antwort
Beiträge: 16
 Tom
(@tom)
Aktives Mitglied
Beigetreten: Vor 2 Monaten

Die IBI zahlt der Eigentümer der zum Zeitpunkt der Fälligkeit im Grundbuch eingetragen ist. Natürlich kann man das auch anders vereinbaren - es gilt die sog. Vertragsfreiheit. Das ist aber Verhandlungssache. Wir hatten das bei unserem ersten Haus vereinbart, dass wir die IBI anteilig ab Notarvertrag zahlen. Wir fanden das nur fair. Ist aber tatsächlich unüblich.


Antwort