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Verkäufer wohnt nicht in Spanien, Einbehalt beim Kauf

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Jens1969
Beiträge: 10
Themenstarter
(@jens1969)
Bekanntes Mitglied
Beigetreten: Vor 2 Jahren
[#180]

Zwanzig Jahre fahre ich da schon hin. Jedes Jahr. Jetzt will ich kaufen. Eine kleine Wohnung. Nichts Großes.

Der Verkäufer ist Deutscher. Er wohnt auch in Deutschland. Die Wohnung hatte er nur vermietet.

Jetzt sagt mir jemand was Komisches. Ich soll als Käufer einen Teil vom Kaufpreis einbehalten. Der geht dann direkt ans Finanzamt.

Einen Gestor suche ich sowieso noch. Allein blicke ich da nicht durch. Mich macht nervös, dass ich am Ende dafür geradestehe.

Hat das jemand schon so gemacht.


1 Antwort
Beiträge: 11
 Tom
(@tom)
Aktives Mitglied
Beigetreten: Vor 1 Monat

Spätestens der Notar errechnet Dir dein Einbehalt und teilt Dir mit, wem Du was überweisen musst. Einen Anwalt oder einen Gestor brauchst Du für die gesamte Abwicklung ohnehin. Es muss zwingend vorab einiges geprüft werden, da einige Stoplerfallen, die in Deutschland so nicht bestehen, beim Kauf bestehen. Das typisch spanische Problem beim immobilienkauf ist, dass es keine sog. Notaranderkonten gibt. Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt typischer Weise per Scheck bei der Beurkundung. In Zeiten von Sofortüberweisungen und Schnellüberweisungen kann man sich, soweit die Parteien Einigkeit erzielen, die Kosten dafür sparen. Eine weitere Eigenheit ist, dass - im Gegensatz zu Deutschland - ein Kaufvertrag über eine Immobilie auch mündlich geschlossen werden kann. Das birgt ein erhebliches Risiko der Beweislast. Deshalb sollten alle Absprachen immer ausdrücklich der Notarform vorbehalten sein, also keine verbindlichen mündlichen oder schriftlichen Zusagen außerhalb des Notartermins erfolgen. 

Viel Erfolg beim Kauf


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