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    Kanaren Nachrichten 21. August 20252 Min. Lesedauer

    Gericht auf Teneriffa erkennt Gefahrenzulage für Sozialarbeiterin an

    Kanaren-Nachrichten PH 4
    Die Kanaren aus der Luft: Foto: Archivbild

    Das Oberste Gericht der Kanarischen Inseln hat einer Sozialarbeiterin aus Arona das Recht auf Gefahrenzulage wegen Gewaltgefahr zugesprochen. Der Gerichtshof entschied zugunsten der Mitarbeiterin des städtischen Sozialdienstes und erkannte ihr den Anspruch auf die Zulage an, die das Risiko von Gewalt während ihrer Arbeit abdeckt.

    Die Entscheidung des Gerichts sieht vor, dass der Mitarbeiterin, die als Interimsangestellte beim städtischen Sozialdienst arbeitet, eine Zahlung von 1960 Euro zusteht. Diese Summe deckt den Zeitraum von Februar 2021 bis August 2022 ab. Damit reduzierte das Gericht die zuvor vom Arbeitsgericht Nummer 1 in Santa Cruz de Tenerife festgelegte Summe von 3920 Euro, die die Stadtverwaltung zahlen sollte.

    Entscheidung des Gerichts auf Teneriffa

    Die Sozialarbeiterin führt einen Teil ihrer Arbeit in einem Bürgerzentrum ohne spezielle Sicherheitssysteme durch. Es gibt weder einen Panikknopf noch eine ständige Sicherheitspräsenz, und oft ist Unterstützung durch die örtliche Polizei wegen gewalttätiger Verhaltensweisen von Nutzern erforderlich. Zudem verbringt sie einen Großteil ihrer Arbeitszeit mit Außeneinsätzen, um Zählungen von Menschen in schwierigen Lebenslagen zu erstellen.

    Der Gerichtshof betonte, dass der Tarifvertrag der Stadt Arona Gefahren- und Erschwerniszulagen je nach Arbeitsbedingungen vorsieht. In diesem Fall erkannte das Gericht die Voraussetzungen für die Gefahrenzulage an, da ein offensichtliches Risiko für verbale und körperliche Angriffe sowohl im Zentrum als auch bei Außeneinsätzen besteht, wie die Arbeitsrisikobewertungen zeigen.

    Kein Anspruch auf Erschwerniszulage

    Das Gericht lehnte jedoch den Anspruch auf die Erschwerniszulage ab, da nicht nachgewiesen wurde, dass die Aufgaben der Mitarbeiterin einen ständigen physischen Aufwand oder außergewöhnlich ungesunde Bedingungen erfordern. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Obersten Gerichtshof angefochten werden.

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