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    Gran Canaria Nachrichten 29. Mai 20252 Min. Lesedauer

    Video: Abzocke im Kanaren-Urlaub auf Gran Canaria

    Damit ihnen dies nicht passiert, rät das Europäische Verbraucherzentrum; Lassen Sie sich NICHT ansprechen. Nehmen Sie KEINE Rubbellose an. Steigen Sie NICHT ins Taxi. Unterschreiben Sie NICHTS. Leisten Sie KEINE Anzahlung!
    Kanaren Luftbild

    Warnung vor alter Urlauber-Abzocke auf Gran Canaria

    Urlauber, die den Vertrag unterschrieben und bezahlt haben, haben folgende Erfahrungen gemacht. Diese Gutscheine können unter anderem nicht aktiviert werden oder sind weder zum gewünschten noch zu einem anderen Zeitraum verfügbar. Möchte der Verbraucher den Vertrag beenden, ist das nicht möglich. Die Begründung: Es gäbe kein Widerrufs-, Rücktritts-, Kündigung- oder Stornierungsrecht.

    Damit ihnen dies nicht passiert, rät das Europäische Verbraucherzentrum; Lassen Sie sich NICHT ansprechen. Nehmen Sie KEINE Rubbellose an. Steigen Sie NICHT ins Taxi. Unterschreiben Sie NICHTS. Leisten Sie KEINE Anzahlung!

    Abzocke im Kanaren-Urlaub: Da Jahr für Jahr immer noch Urlauber auf Gran Canaria auf Losverkäufer reinfallen, möchten wir hier nochmals vor dieser dreisten Masche warnen. Urlauber werden in Puerto de Mogán oder Playa del Inglés auf der Straße angesprochen und erhalten ein Rubbellos.

    Und damit schnappt die Falle zu. Es ist ein Hauptgewinn! Ein Handy oder ein Tablet habe man gewonnen. Man könne sich den Preis gleich abholen, ein Taxi bringt sie hin.

    Wer dann in das Taxi steigt, findet sich später in einer Verkaufsveranstaltung wieder. Das Taxi bringt die „Gewinner“ nämlich in eine Hotelanlage. Dort gibt es dann aber nicht den versprochenen Gewinn, sondern Urlaubs-, Unterkunftsgutscheine oder Voucher. Unterschreibt man den Vertrag, ist sofort eine Anzahlung leisten.

    Warnung vor alter Urlauber-Abzocke auf Gran Canaria

    Urlauber, die den Vertrag unterschrieben und bezahlt haben, haben folgende Erfahrungen gemacht. Diese Gutscheine können unter anderem nicht aktiviert werden oder sind weder zum gewünschten noch zu einem anderen Zeitraum verfügbar. Möchte der Verbraucher den Vertrag beenden, ist das nicht möglich. Die Begründung: Es gäbe kein Widerrufs-, Rücktritts-, Kündigung- oder Stornierungsrecht.

    Damit ihnen dies nicht passiert, rät das Europäische Verbraucherzentrum; Lassen Sie sich NICHT ansprechen. Nehmen Sie KEINE Rubbellose an. Steigen Sie NICHT ins Taxi. Unterschreiben Sie NICHTS. Leisten Sie KEINE Anzahlung!

    Abzocke im Kanaren-Urlaub: Da Jahr für Jahr immer noch Urlauber auf Gran Canaria auf Losverkäufer reinfallen, möchten wir hier nochmals vor dieser dreisten Masche warnen. Urlauber werden in Puerto de Mogán oder Playa del Inglés auf der Straße angesprochen und erhalten ein Rubbellos.

    Und damit schnappt die Falle zu. Es ist ein Hauptgewinn! Ein Handy oder ein Tablet habe man gewonnen. Man könne sich den Preis gleich abholen, ein Taxi bringt sie hin.

    Wer dann in das Taxi steigt, findet sich später in einer Verkaufsveranstaltung wieder. Das Taxi bringt die „Gewinner“ nämlich in eine Hotelanlage. Dort gibt es dann aber nicht den versprochenen Gewinn, sondern Urlaubs-, Unterkunftsgutscheine oder Voucher. Unterschreibt man den Vertrag, ist sofort eine Anzahlung leisten.

    Warnung vor alter Urlauber-Abzocke auf Gran Canaria

    Urlauber, die den Vertrag unterschrieben und bezahlt haben, haben folgende Erfahrungen gemacht. Diese Gutscheine können unter anderem nicht aktiviert werden oder sind weder zum gewünschten noch zu einem anderen Zeitraum verfügbar. Möchte der Verbraucher den Vertrag beenden, ist das nicht möglich. Die Begründung: Es gäbe kein Widerrufs-, Rücktritts-, Kündigung- oder Stornierungsrecht.

    Damit ihnen dies nicht passiert, rät das Europäische Verbraucherzentrum; Lassen Sie sich NICHT ansprechen. Nehmen Sie KEINE Rubbellose an. Steigen Sie NICHT ins Taxi. Unterschreiben Sie NICHTS. Leisten Sie KEINE Anzahlung!

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