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    Lanzarote Nachrichten 26. Juli 20252 Min. Lesedauer

    Falsche Misshandlungsanzeige auf Teneriffa: Gericht verurteilt Frau nach Tonaufnahme

    Lanzarote Nachrichten PH 3
    Die Berge von Lanzarote. Foto: Archivbild

    Ein Gericht in Santa Cruz de Tenerife hat eine Frau zu einer Geldstrafe von 3600 Euro wegen falscher Anzeige von Misshandlung verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Ex-Partner der Frau durch eine Tonaufnahme belegen konnte, dass sie ihm mit einer Falschanzeige gedroht hatte, obwohl sie wusste, dass ihre Vorwürfe nicht der Wahrheit entsprachen.

    Zusätzlich zur Geldstrafe muss die Frau ihrem ehemaligen Partner 3000 Euro als Entschädigung für erlittene seelische Schäden zahlen. Die Frau hatte am 9. April 2022 bei der Nationalpolizei in Puerto de la Cruz Anzeige erstattet und behauptet, ihr Ex-Partner habe sie mit einem Faustschlag am Oberkörper verletzt und gewaltsam am Hals gepackt.

    Falsche Misshandlungsanzeige auf Teneriffa nach Tonaufnahme aufgedeckt

    Das zuständige Gericht in La Orotava für Gewalt gegen Frauen leitete daraufhin ein Schnellverfahren ein. Die Frau ergänzte ihre Aussage um den Vorwurf von Drohungen durch den Mann. Die Polizei nahm den Mann fest. Zwei Tage später stellte das Gericht das Verfahren endgültig ein, wie ein Beschluss der Audiencia Provincial bestätigte.

    Im Anschluss zeigte der Mann seine Ex-Partnerin wegen falscher Verdächtigung an. Zunächst verurteilte ein Strafgericht die Frau, nun bestätigte auch das Berufungsgericht das Urteil. Grundlage war die Tonaufnahme, der die Gerichte „volle Glaubwürdigkeit“ zusprachen.

    Gericht sieht eindeutigen Beweis für bewusste Falschaussage

    Auf der Aufnahme ist zu hören, wie der Mann erklärt, er werde das Haus nicht verlassen und die Frau solle ruhig die Polizei rufen. Im Gespräch mit den Beamten behauptet die Frau, beleidigt und angegriffen worden zu sein. Der Mann fragt daraufhin: „Habe ich dich angegriffen? Willst du erfinden, dass ich dich angegriffen habe?“ Die Frau antwortet: „Ja.“ Auf die Nachfrage „Willst du es dir ausdenken?“ entgegnet sie: „Natürlich.“

    Das Gericht bewertete diese Konversation als entscheidend für die Ablehnung des Misshandlungsvorwurfs und die Feststellung einer falschen Anzeige. Die Angeklagte führte an, andere Beweise wie ein ärztliches Attest vom 9. April 2022 seien nicht ausreichend berücksichtigt worden. Das Attest bescheinigte zwar Verletzungen, doch das Gericht sah darin keinen Nachweis für die Täterschaft des Mannes.

    Tonaufnahme widerlegt Misshandlungsvorwurf auf Teneriffa

    Die Audiencia Provincial stellte fest, dass das ärztliche Attest lediglich das Vorhandensein von Verletzungen belege, aber keine Aussage über deren Ursache oder den mutmaßlichen Täter zulasse. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Tonaufnahme „keinen Zweifel an der bewussten Falschbehauptung der Ex-Ehefrau“ lasse, die sie gegenüber der Polizei gemacht hatte.

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