Der Oberste Gerichtshof Spaniens hat die Verurteilung eines Bewohners aus dem Süden von Gran Canaria zu fünf Jahren Haft und einer Geldstrafe von 15.000 Euro wegen fortgesetzten sexuellen Missbrauchs an der Enkelin seiner damaligen Partnerin bestätigt. Das Opfer war zum Zeitpunkt der ersten Tat acht Jahre alt und wurde bis zum zwölften Lebensjahr missbraucht.
Das Urteil des Obersten Gerichtshofs stützte die Entscheidungen der Audiencia Provincial von Las Palmas und des Obersten Gerichtshofs der Kanarischen Inseln. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass ausreichende Beweise vorlagen, um die Verurteilung zu rechtfertigen. Der Bericht des Mädchens galt als glaubwürdig, beständig und widerspruchsfrei.
Gericht bestätigt Urteil auf Gran Canaria
Das Gericht betonte außerdem, dass das Mädchen keinen Groll hegte. Die Aussagen der Schulleiterin, die die Gespräche schilderte, die das Kind zur Offenlegung der Vorfälle motivierten, sowie die Aussage der Mutter über die Umstände der Offenbarung und ein psychologisches Gutachten, das eine Lüge ausschloss, flossen in die Urteilsfindung ein.
Der Angeklagte hatte in seiner Berufung, die vom Obersten Gerichtshof abgelehnt wurde, eine Verletzung des Rechts auf Unschuldsvermutung geltend gemacht. Er argumentierte, die Verurteilung beruhe ausschließlich auf der Aussage des Opfers und erfülle nicht die Anforderungen für eine Bestätigung dieses Straftatbestands.
Oberster Gerichtshof Spaniens weist Berufung zurück
Der Oberste Gerichtshof folgte dieser Argumentation nicht und bestätigte die bisherigen Urteile. Die Entscheidung ist nun rechtskräftig.











