Der Oberste Gerichtshof Spaniens hat die Verurteilung eines Mannes von Gran Canaria zu fünf Jahren Haft und einer Entschädigung von 10.000 Euro bestätigt, weil er seine damals zwölfjährige Tochter mindestens dreimal Ende 2017 sexuell missbraucht hat. In erster Instanz war der Angeklagte vom Vorwurf der fortgesetzten Misshandlung freigesprochen worden. Das Oberste Gericht der Kanarischen Inseln reduzierte die ursprünglich festgelegte Entschädigung von 18.000 auf 10.000 Euro.
Die Taten führten bei dem Mädchen zu Angstzuständen und posttraumatischen Symptomen. Sie zeigte eine depressive Stimmung, litt unter Albträumen und wiederkehrenden, belastenden Gedanken, die zu erheblichem Unwohlsein und Verhaltensproblemen führten.
Gericht bestätigt Urteil gegen Vater auf Gran Canaria
Der Angeklagte argumentierte vor dem Obersten Gerichtshof, sein Recht auf Unschuldsvermutung sei verletzt worden, da keine ausreichenden Beweise für seine Schuld vorlägen. Er verwies auf ein konfliktreiches familiäres Umfeld, das durch Anzeigen der Mutter gegen ihn geprägt gewesen sei. Dies habe das Zeugnis der Tochter beeinflusst.
Die Verteidigung kritisierte zudem, dass das Verhalten des Opfers im Urteil berücksichtigt worden sei. Das Mädchen habe während der Verhandlung bei jedem Versuch, die Übergriffe zu schildern, geweint, was die Entscheidung der Richter beeinflusst haben könnte.
Kinderpsychiatrisches Gutachten stützt Glaubwürdigkeit
Der Oberste Gerichtshof erklärte, die Aussage der Tochter erfülle die Anforderungen an ein belastendes Beweismittel, da keine eigennützigen Motive festgestellt worden seien, die ihre Glaubwürdigkeit beeinträchtigen könnten. Das Mädchen habe während des gesamten Verfahrens eine konsistente und widerspruchsfreie Version der Ereignisse geschildert.
Die Schilderung des Opfers stimmte zudem mit der Aussage der Mutter überein. Diese berichtete, ihre Tochter habe einem Beamten der Guardia Civil von den Vorfällen erzählt, woraufhin dieser sie informierte.
Oberster Gerichtshof Spaniens sieht belastbare Beweise
Das Gericht akzeptierte das psychiatrische Gutachten, das den Bericht des Mädchens als „sehr glaubwürdig“ einstufte. Die Gutachter stellten eine erhebliche emotionale Beeinträchtigung fest und betonten, dass die Aussage des Kindes viele Details zu den Vorfällen enthielt.







