Die Regierung der Kanarischen Inseln hat die Grundlagen für neue Förderprogramme zur Unterstützung audiovisueller Projekte und Kurzfilme genehmigt. Die von der Kulturministerin unterzeichnete Anordnung sieht Investitionen von nahezu drei Millionen Euro in die Filmproduktion auf den Inseln vor.
Die Fördermittel richten sich an die Produktion, Minderheitskoproduktion und Entwicklung von Spielfilmen und Serien in den Bereichen Fiktion, Animation oder Dokumentation sowie an die Produktion von Kurzfilmen. Der Bewerbungszeitraum beginnt nach der Veröffentlichung der Grundlagen im Amtsblatt der Kanaren, wobei die Inhalte bereits auf der Website des Instituto Canario de Desarrollo Cultural (ICDC) eingesehen werden können. In Kürze wird eine dritte Förderlinie für die Erstellung von Drehbüchern kanarischer Autoren hinzugefügt.
Investitionen in den Filmsektor auf den Kanaren
Migdalia Machín, die für Universitäten, Wissenschaft, Innovation und Kultur zuständige Ministerin, betonte, dass diese Förderungen den Produzenten und Fachleuten der Branche die Möglichkeit bieten, Projekte zu entwickeln, die in den Kanaren entstehen und die Identität und Kreativität der Inseln widerspiegeln. Sie erklärte, dass jede auf den Inseln entstehende Produktion auch eine Gelegenheit sei, das kanarische Talent international zu präsentieren.
Die Initiative wurde von der Generaldirektion für kulturelle Innovation und kreative Industrien unter der Leitung von Cristóbal de la Rosa ins Leben gerufen. Die Investitionen umfassen 1.280.000 Euro für die Produktion, 1.000.000 Euro für Minderheitskoproduktionen und 340.000 Euro für die Entwicklung von Spielfilmen und Serien. Für die Produktion von Kurzfilmen sind 180.000 Euro vorgesehen.
Förderkriterien und Bewerbungsprozess
Die Anträge müssen ausschließlich über die elektronische Plattform der Regierung der Kanarischen Inseln eingereicht werden. Die Förderungen sind mehrjährig und Teil der Strategie für kulturelle und kreative audiovisuelle Industrien, die durch verschiedene Abteilungen der Regionalregierung umgesetzt wird.
Gemäß den Grundlagen beträgt die Ausführungsfrist für die Produktion und Minderheitskoproduktion von Spielfilmen und Serien vier Jahre (bis zum 1. November 2028). Für Entwicklungsprojekte und die Produktion von Kurzfilmen gilt eine Frist von drei Jahren (bis zum 30. Oktober 2027).
Nur im Register der audiovisuellen Unternehmen der Kanaren eingetragene Produzenten können sich bewerben. Für die Produktion wird eine einjährige Betriebsdauer vorausgesetzt, während für Entwicklung und Kurzfilmproduktion keine Mindestdauer erforderlich ist. Auch AIEs (Interessengemeinschaften) mit einer im Register zertifizierten Produktionsfirma können sich bewerben.
Projekte müssen eine ausreichende Präsenz kanarischer Fachkräfte in bestimmten Schlüsselpositionen der Produktion nachweisen. Andere relevante Positionen erhalten zusätzliche Punkte, sind jedoch kein Muss. Zudem wird die wirtschaftliche Stabilität des Projekts durch Koproduktionen, Vorverkäufe oder andere Beiträge sowie dessen Potenzial und künstlerische Qualität bewertet. Diese Bewertung erfolgt durch externe Komitees aus anerkannten Fachleuten, die die Vielfalt des audiovisuellen Sektors widerspiegeln.
Förderung von Drehbüchern
Die Grundlagen für die Förderung von Drehbüchern sollen voraussichtlich diese Woche genehmigt werden. Wie bei den anderen Programmen beträgt die Bewerbungsfrist 20 Werktage ab dem Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Kanaren. Die Investition beläuft sich in diesem Fall auf 125.600 Euro.



