Das Oberste Gericht Spaniens hat entschieden, dass es keine ausreichenden Belege dafür gibt, dass Generalstaatsanwalt Álvaro García Ortiz auf Anweisung des Regierungspräsidiums in der mutmaßlichen Weitergabe von Informationen über Alberto González Amador, den Lebensgefährten der Madrider Regionalpräsidentin Isabel Díaz Ayuso, gehandelt hat. Die Kammer für Berufungen bestätigte am Dienstag die Entscheidung von Ermittlungsrichter Hurtado, García Ortiz wegen des Verdachts der Geheimnisverrat gegen González Amador anzuklagen, distanzierte sich jedoch von der Annahme, der Generalstaatsanwalt habe auf Anweisung des Regierungspräsidiums gehandelt.
In ihrer Begründung erklärte die Kammer: „Diese Tatsachenbehauptung ist nicht ausreichend belegt, daher war ihre Aufnahme in die Sachverhaltsdarstellung entbehrlich.“ Das Gericht wies sowohl die Beschwerde der Staatsanwaltschaft als auch die der Verteidigung von García Ortiz zurück. Die Richter betonten, dass der Vorwurf keine Bedeutung habe, da die Fortsetzung des Verfahrens keine Person betreffe, die mit dem Regierungspräsidium verbunden sei.
Oberstes Gericht: Keine Beweise für Einflussnahme auf García Ortiz
Ermittlungsrichter Hurtado hatte in seiner Entscheidung betont, der Chef der Staatsanwaltschaft habe in den entscheidenden Stunden der mutmaßlichen Informationsweitergabe „aufgrund von Hinweisen aus dem Regierungspräsidium“ gehandelt. Parallel zu intensiven Kontakten über den Verlauf der Verhandlungen mit González Amador sei aus der Generalstaatsanwaltschaft, noch bevor das Schreiben vom 2. Februar 2024 über die Verhandlungen auf anderem Wege verbreitet wurde, eine Kopie an die damalige Moncloa-Beraterin Pilar Sánchez Acera, inzwischen stellvertretende Vorsitzende der Madrider Sozialisten, gesendet worden.
Richter Andrés Palomo vom Obersten Gerichtshof, der sich in einem Sondervotum gegen die Anklageerhebung gegen García Ortiz aussprach, äußerte sich ebenfalls zu den angeblichen Hinweisen aus dem Regierungspräsidium. Nach seinen Angaben hatten mindestens zwanzig Personen der Staatsanwaltschaft sowie eine unbekannte Zahl von Medienvertretern zuvor direkten Zugang zu dem genannten Schreiben.
Richter Palomo sieht keine ausreichenden Indizien
Palomo führte aus, es lasse sich politisch zwar nicht ausschließen, dass das Regierungspräsidium die Veröffentlichung des Dokuments begünstigt habe, doch gebe es keinen Hinweis darauf, dass die Kopie vor der Veröffentlichung vom Generalstaatsanwalt stamme. Die Annahme, dies sei der einzige oder wahrscheinlichste Ursprung des Dokuments, sei nicht gerechtfertigt und stimme nicht mit den Zeugenaussagen und den Aussagen mehrerer Medienvertreter überein.
Nach Ansicht von Palomo ist nicht ausreichend belegt, dass García Ortiz der Urheber der Weitergabe der Informationen aus dem E-Mail-Schreiben vom 2. Februar 2024 an die Presse oder das Regierungspräsidium gewesen sei.





