Die Regierung der Kanarischen Inseln hat am Mittwoch den Höchstbetrag für die nichtfinanziellen Ausgaben im Haushalt 2026 auf 12.143 Millionen Euro festgelegt. Dieser Wert liegt um 538 Millionen Euro über dem Ansatz für das Jahr 2025.
Die endgültige Höhe kann sich noch ändern, abhängig von den erwarteten Einnahmen im Jahr 2026, dem berechneten Saldo der autonomen Gemeinschaft und möglichen Anpassungen der staatlichen Fiskalregeln. Die Festlegung folgt der sogenannten Ausgabenregel, die für 2026 eine maximale Steigerung von 3,3 Prozent im Einklang mit dem mittelfristigen Wachstum des spanischen Bruttoinlandsprodukts vorsieht.
Haushaltsgrenze für die Kanarischen Inseln 2026
Die Anwendung dieser Regel führt laut Prognose zu einem Haushaltsüberschuss von 106,58 Millionen Euro, was 0,17 Prozent des BIP entspricht. Damit liegt der Wert über dem im Stabilitätsprogramm Spaniens festgelegten Ziel von 0,1 Prozent für die autonomen Gemeinschaften. Zusätzliche Mittel aus dem Finanzierungssystem oder anderen nichtfinanziellen Einnahmen dürfen nicht für nichtfinanzielle Ausgaben verwendet werden. Sie können somit weder zur Deckung grundlegender Bedürfnisse der Bevölkerung noch für Steuersenkungen eingesetzt werden.
Vor diesem Hintergrund forderte die zuständige Finanzministerin Matilde Asián, dass ein Verstoß gegen die Ausgabenregel nicht automatisch zu Sanktionen führen soll, solange die Gemeinschaft strukturell ausgeglichen oder im Überschuss bleibt und die Verschuldung unter 13 Prozent des BIP liegt. Diese Position sei mit der spanischen Verfassung und dem EU-Recht vereinbar. Asián rief alle Fraktionen im Regionalparlament dazu auf, die vorgeschlagene Regelung zu unterstützen.
Rechtliche Grundlagen und finanzielle Eckdaten
Nach Artikel 30 des Gesetzes zur Haushaltsstabilität (LOEPSF) müssen die autonomen Gemeinschaften einen Höchstbetrag für nichtfinanzielle Ausgaben festlegen, der mit den Zielen der Haushaltsstabilität und der Ausgabenregel vereinbar ist. Für den Zeitraum 2025 bis 2028 gibt es noch keine verbindlichen Ziele für Stabilität und Verschuldung. Die aktuell gültige Referenz ist das Stabilitätsprogramm Spaniens 2023–2026, das für 2026 einen Überschuss von 0,1 Prozent des BIP vorsieht.
Die vorläufigen Mittel aus dem System der autonomen Finanzierung für 2026 belaufen sich auf 6,8 Milliarden Euro, die erwartete Abrechnung für 2024 auf 1,1 Milliarden Euro. Insgesamt ergibt sich daraus ein Betrag von 7,9 Milliarden Euro. Mit der Bekanntgabe der Haushaltsgrenze erfüllt die Regierung die gesetzliche Vorgabe, diese Zahl bis spätestens 1. August festzulegen. Der Haushaltsentwurf für 2026 muss dem Parlament bis 31. Oktober vorgelegt werden.
Neue Leitlinien für Wohnungsbau auf den Kanaren
Der Regierungsrat der Kanarischen Inseln hat am Mittwoch auch die Leitlinien für den Wohnungsbauplan 2026–2029 verabschiedet. Die Dringlichkeit des Verfahrens wurde erklärt, da die Inseln sich in einer als außergewöhnlich anerkannten Wohnungsnotlage befinden. Das neue Konzept soll gezielt soziale Gruppen wie junge Menschen, Senioren, einkommensschwache Familien und Beschäftigte mit geringem Einkommen unterstützen.
Im Mittelpunkt stehen die Förderung von erschwinglichem Wohnraum, die Stärkung des öffentlichen Wohnungsbestands und innovative Ansätze wie gefördertes Wohnen und öffentlich-private Kooperationen. Die Planung sieht zudem Maßnahmen gegen Leerstand, illegale Besetzung und Betrug vor. Der gesamte Prozess soll transparent und unter Einbindung der Öffentlichkeit erfolgen, unter anderem über das Transparenzportal der Regierung.
Wohnbauprojekte auf El Hierro geplant
Parallel dazu berichtete Wohnungsbauminister Pablo Rodríguez über aktuelle Projekte auf El Hierro. In El Pinar wird ein Gebäude mit vier Wohnungen saniert, der Baufortschritt liegt bei 35,8 Prozent. Das Investitionsvolumen beträgt rund 522.000 Euro. In La Frontera plant das Unternehmen Visocan ein Gebäude mit 24 Wohnungen auf einer der beiden erworbenen Parzellen, mit einer Investition von 4,4 Millionen Euro. Für die Erschließung beider Grundstücke sind weitere 600.000 Euro vorgesehen. Die Ausschreibung der Arbeiten ist für das letzte Quartal des Jahres geplant.










