Das Parlament der Kanaren hat am Mittwoch die umfassendste Reform des Straßenverkehrsgesetzes seit 2007 verabschiedet. Die Abgeordneten passten das Gesetz 13/2007 grundlegend an aktuelle europäische Standards an und stärkten damit die rechtlichen, technischen und ökologischen Grundlagen für den Straßenverkehr auf dem Archipel. Ziel der Neufassung ist es, den Verkehr nachhaltiger, kontrollierter und rechtssicherer zu gestalten.
Die Initiative ging von der Generaldirektion für Verkehr und Mobilität aus und basierte auf dem Dekretgesetz 6/2024. Die Ausarbeitung erfolgte im Konsens mit allen Parlamentsfraktionen und Vertretern des Transportsektors. Insgesamt flossen 86 Änderungsanträge ein, davon 64 im regulären Verfahren und 22 direkt im Plenum. Dies unterstreicht die breite Unterstützung und die enge Zusammenarbeit bei der Gesetzesreform.
Reform des Straßenverkehrsgesetzes auf den Kanaren
Pablo Rodríguez, der Inselrat für öffentliche Arbeiten, Wohnungsbau und Mobilität, betonte, die Reform markiere einen Wendepunkt in der Mobilitätspolitik des Archipels. Nach fast zwei Jahrzehnten ohne Anpassungen bringe die neue Gesetzgebung einen grundlegenden Fortschritt. „Sie ist das Ergebnis von Dialog und Einigung in einem technisch anspruchsvollen Bereich mit vielen Interessen“, erklärte Rodríguez.
Die Generaldirektorin für Verkehr und Mobilität, María Fernández, hob hervor, dass das Gesetz eine langjährige Forderung des Sektors erfülle. „Die Welt hat sich verändert und das alte Gesetz konnte die aktuellen Herausforderungen nicht mehr bewältigen. Nun verfügen wir über ein moderneres, gerechteres und europäisch ausgerichtetes Instrument“, sagte Fernández.
Sicherheit, Nachhaltigkeit und Schutz des Taxigewerbes im Fokus
Kernpunkt der Reform ist die Verankerung von Nachhaltigkeit als Leitprinzip bei Genehmigungen. Die neuen Regelungen sollen umweltfreundliche Mobilitätsmodelle fördern und die Luftqualität verbessern. Die Inselverwaltungen erhalten ein weiteres Jahr Zeit, um inselspezifische Kriterien für Kapazität, Verkehr und Raumplanung festzulegen.
Das Gesetz stärkt zudem die Position des Taxigewerbes, das als essenzieller öffentlicher Dienst anerkannt und in die Inselplanung integriert wird. Neue Tarif- und Qualitätsgarantien sollen die Branche zusätzlich absichern.
Technische Modernisierung und Anpassung an EU-Vorgaben
Die Reform bringt weitreichende Neuerungen in der Verwaltungspraxis. Künftig ist der Einsatz elektronischer Mittel verpflichtend. Der Bedarfsverkehr wird reguliert und die Vorgaben des europäischen Regelwerks 1071/2009 zur Berufszulassung werden übernommen. Zudem werden die Abläufe für Gelegenheitsverkehre präzisiert, Wohnmobile für Freizeitzwecke von bestimmten Pflichten ausgenommen und Großunternehmen zur Beteiligung an nachhaltigen Mobilitätsplänen für ihre Belegschaft angehalten.
Die Gesetzesänderung trägt auch den Bedürfnissen des ländlichen Raums und des Bildungssektors Rechnung. Taxis und Mietwagen mit Fahrer (VTC) dürfen künftig Schülertransporte in Gebieten mit schlechter Anbindung übernehmen. Die Definition des Schülertransports wird auf Kindergärten und außerschulische Aktivitäten ausgeweitet.
Strengere Kontrollen und Schutz des öffentlichen Interesses
Das neue Gesetz verschärft die Sanktionen gegen illegalen Transport. Es ermöglicht die Stilllegung von Fahrzeugen und schützt Fahrer und Fahrgäste besser vor Übergriffen. Bei einem Betreiberwechsel im öffentlichen Verkehr wird das Personal übernommen. Mietwagen mit Fahrer dürfen keine Kunden mehr auf öffentlichen Straßen, an Bushaltestellen oder Taxiständen aufnehmen.
„Das neue Gesetz steht für eine sichere, verantwortungsvolle und an die kanarische Realität angepasste Mobilität“, resümierte María Fernández.











