Die kanarische Regierung hat rund drei Millionen Euro in neue Subventionen für die lokale Film- und Serienproduktion investiert. Diese Unterstützung umfasst neue Förderlinien und festgelegte Fristen bis 2028.
Der Regierung der Kanarischen Inseln liegt die Förderung des audiovisuellen Sektors der Inseln am Herzen. Sie hat neue Subventionen für die Produktion, Minderheitskoproduktion und Entwicklung von Spielfilmen und Serien in den Bereichen Fiktion, Animation oder Dokumentation sowie für die Produktion von Kurzfilmen genehmigt. Migdalia Machín, die Ministerin für Universitäten, Wissenschaft und Innovation sowie Kultur, unterzeichnete die Verordnung, die die Fördergrundlagen festlegt. Die Gesamtinvestition beläuft sich auf rund drei Millionen Euro.
Neue Subventionen für Filmproduktion auf Teneriffa
Die Anträge können nach der Veröffentlichung der Grundlagen im Boletín Oficial de Canarias (BOC) eingereicht werden. Der Inhalt ist bereits auf der Website des Instituto Canario de Desarrollo Cultural (www.icdcultural.org) verfügbar, das als Partner bei der Verwaltung fungiert. In den kommenden Tagen wird eine dritte Förderlinie für das Schreiben von Drehbüchern kanarischer Autoren mit einer geplanten Investition von 125.600 Euro eingeführt.
Die Initiative wird von der Generaldirektion für kulturelle Innovation und kreative Industrien unter der Leitung von Cristóbal de la Rosa vorangetrieben. Die Mittelverteilung umfasst 1.280.000 Euro für die Produktion, eine Million Euro für Minderheitskoproduktionen, 340.000 Euro für die Projektentwicklung und 180.000 Euro für Kurzfilme. Die Förderung wird mehrjährig gewährt und ist Teil der Strategie für audiovisuelle Kultur- und Kreativindustrien der regionalen Regierung.
Förderbedingungen für lokale Filmprojekte
Die Ausführungsfristen variieren je nach Kategorie: vier Jahre für die Produktion und Minderheitskoproduktion von Spielfilmen und Serien (bis zum 1. November 2028) und drei Jahre für die Entwicklung und Produktion von Kurzfilmen (bis zum 30. Oktober 2027). Nur Produktionsfirmen, die im Register der audiovisuellen Unternehmen der Kanaren eingetragen sind, können sich bewerben. Für die Produktion ist eine einjährige Firmengeschichte erforderlich, was für Entwicklung und Kurzfilme nicht gilt.
Die Projekte müssen eine signifikante Präsenz kanarischer Fachleute in bestimmten Schlüsselpositionen der Produktion nachweisen. Zusätzliche Punkte werden für andere relevante Positionen je nach Art des Werks vergeben. Zudem werden die wirtschaftliche Stabilität der Vorschläge, ihr Potenzial und ihre künstlerische Qualität bewertet. Die Bewertung erfolgt durch externe Komitees, die aus renommierten Fachleuten bestehen und eine vielfältige Vertretung des audiovisuellen Sektors als Industrie und künstlerische Ausdrucksform sicherstellen.









