Fluggesellschaften haben in den vergangenen Jahren immer häufiger mehr Tickets verkauft als Sitzplätze bereitgestellt. Die Praxis des Overbookings zählt zu den Hauptursachen, warum Passagiere trotz gültigem Ticket am Flughafen zurückbleiben. In der Europäischen Union ist diese Methode erlaubt, sofern Airlines die geltenden Vorschriften einhalten. Besonders in Zeiten hoher Nachfrage oder nach größeren Störungen im Luftverkehr kommt es vermehrt zu Überbuchungen.
Viele Reisende kennen ihre Rechte im Fall einer Überbuchung nicht. Nach der EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 können betroffene Passagiere Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro haben. Die Höhe der Zahlung richtet sich nach der Flugdistanz und der Dauer der Verspätung. Ob der Passagier für die Situation verantwortlich ist, spielt dabei keine Rolle.
Overbooking bei Flügen: Bedeutung und Gründe
Overbooking bezeichnet die gezielte Überbuchung von Flugtickets. Fluggesellschaften verkaufen absichtlich mehr Tickets als Sitzplätze vorhanden sind, um Leerplätze zu vermeiden, falls Reisende ihren Flug nicht antreten. Damit sichern sich Airlines eine hohe Auslastung und können flexiblere Preise anbieten. Problematisch wird es, wenn alle Passagiere erscheinen und nicht jeder mitfliegen kann.
Für betroffene Fluggäste bedeutet das, dass sie trotz Buchung am Boden bleiben. Die Praxis dient der Wirtschaftlichkeit der Airlines, bringt für Passagiere jedoch erhebliche Nachteile mit sich.
Rechte bei Überbuchung auf Flügen von und nach Europa
Eine Garantie, nicht von einer Überbuchung betroffen zu sein, gibt es nicht. Passagiere können aber das Risiko verringern, indem sie frühzeitig online einchecken. Viele Fluggesellschaften empfehlen, den Check-in über die eigene App oder Website so früh wie möglich abzuschließen und die Bordkarte zu sichern.
Auch die Wahl der Fluggesellschaft kann entscheidend sein. Einige Airlines haben strengere Richtlinien für Überbuchungen oder bevorzugen Vielflieger in solchen Situationen. Ein zusätzlicher Reiseschutz kann im Ernstfall eine höhere Entschädigung bieten als die gesetzliche Regelung, verhindert das Problem aber nicht.
Entschädigung bei verweigertem Boarding wegen Überbuchung
Die EU-Verordnung 261 regelt die Rechte von Fluggästen bei verweigertem Boarding wegen Überbuchung, erheblicher Verspätung oder Flugausfall. Wird Passagieren ohne eigenes Verschulden das Boarding verweigert, steht ihnen eine Entschädigung zwischen 125 und 600 Euro zu. Die genaue Summe richtet sich nach Flugstrecke und Verspätungsdauer.
Betroffene können zusätzlich Ersatz für notwendige Ausgaben wie Verpflegung oder Unterkunft verlangen. Die meisten Airlines bieten auf ihren Webseiten Formulare für Entschädigungsanträge an. Hier müssen Passagiere persönliche Daten, Fluginformationen und entstandene Kosten angeben.
Ansprüche bei Überbuchung gezielt durchsetzen
Wer seine Rechte kennt, kann im Fall einer Überbuchung gezielt Ansprüche geltend machen. Mit den richtigen Schritten lassen sich finanzielle Nachteile vermeiden. So gewinnen Reisende mehr Sicherheit und Vertrauen, auch wenn es zu einer Überbuchung kommt.